03.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Jedes sechste Unternehmen in Deutschland verzichtet komplett auf E-Government-Angebote
Bitkom fordert mehr Unterstützung für mittelständische Unternehmen bei der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit



03.09.14 - it-sa 2014: NetDescribe präsentiert mit "Event2Log" ihre Produktpalette für Compliance und Security
NetDescribe präsentiert ihre "Event2Log"-Produktfamilie auf der diesjährigen it-sa in Halle 12, Stand 421. Die it-sa findet vom 7. bis 9. Oktober in Nürnberg statt und bietet IT-Sicherheitsexperten Hard- und Software sowie Service- und Dienstleistungsangebote für den professionellen Schutz von IT-Infrastrukturen. NetDescribe präsentiert auf der Security-Fachmesse unterschiedliche Lösungen seiner Event2Log-Produktfamilie, darunter das neue "High Security Web Gateway" und das "High Speed Logging Gateway".

03.09.14 - E-Government in Unternehmen: Deutschland weit hinten
Deutsche Unternehmen liegen bei der Nutzung von E-Government-Angeboten weit hinten. 83 Prozent aller Firmen haben 2013 per Internet Daten und Informationen mit staatlichen Stellen ausgetauscht. 2010 waren es erst 67 Prozent. Trotz dieser Steigerung befindet sich Deutschland damit auf dem Stand von Ländern wie Griechenland, Ungarn oder Bulgarien. Im EU-Schnitt nutzen 88 Prozent aller Unternehmen E-Government-Angebote. Spitzenreiter sind Litauen und Finnland mit 99 bzw. 97 Prozent der Unternehmen. In Frankreich liegt der Anteil bei 96, in Großbritannien bei 91 Prozent. Dies gab der Bitkom bekannt. Basis sind neue Zahlen von Eurostat. "Jedes sechste Unternehmen in Deutschland verzichtet komplett auf E-Government-Angebote, die zurückhaltende Nutzung kostet Wirtschaft und Staat Milliarden", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Damit deutsche Unternehmen bei der E-Government-Nutzung weiter aufholen, sind Angebote notwendig, die den Unternehmen echte Entlastungen bringen."

03.09.14 - Piratenpartei: Mit dem CETA-Abkommen wird jede gesetzgeberische Entscheidung in Deutschland zum Spielball eines intransparenten Schiedsgerichts
Die ARD-Nachrichtensendung hatte den bisher geheim gehaltenen Vertragstext zum Freihandelsabkommen CETA zwischen Europa und Kanada veröffentlicht. Wie aus dem jetzt veröffentlichten Vertragsdokument hervorgeht, sieht auch das CETA-Abkommen die bereits in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Wochen stark kritisierte Möglichkeit der Investorenklage gegen gesetzgeberische Entscheidungen von Bund und Ländern vor. Die Piratenpartei lehnt diese sogenannte Investorenschiedsgerichtsbarkeit (engl. ISDS) als vollständig undemokratischen, intransparenten und rechtsstaatsfeindlichen Mechanismus ab und fordert nochmals einen sofortigen Stopp des Abkommens. Die Piratenpartei sieht hier insbesondere die einzelnen Landesregierungen in der Pflicht, die Annahme des CETA-Abkommens zu verhindern.
"Mit dem CETA-Abkommen wird jede gesetzgeberische Entscheidung in Deutschland zum Spielball eines intransparenten Schiedsgerichts und damit der Wünsche und Interessen großer multinationaler Konzerne, denn nicht selten sitzen in diesen Schiedsgerichten sogar ehemalige Vertreter der Wirtschaftsverbände und Wirtschaftslobbys", kritisiert Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piraten für Urheberrecht und Freihandelsabkommen. "Keinerlei Einsicht und Transparenz, Klagen nur durch Konzerne und der Mangel an Revisionen: CETA ist ein Affront gegenüber jedem Menschen, der noch auf die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit politischer Entscheidungen und demokratischer Strukturen vertraut."

03.09.14 - Bitkom begrüßt Verbesserungen am IT-Sicherheitsgesetz - Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle in anonymisierter Form
Der Bitkom hat den überarbeiteten Entwurf des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes im Grundsatz begrüßt. Gleichzeitig fordert Bitkom mehr Unterstützung gerade für mittelständische Unternehmen bei der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. "Das Gesetz nimmt die Betreiber kritischer Infrastrukturen in die Pflicht, ihre IT-Sicherheit zu verbessern und auf dem neuesten Stand zu halten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Ausdrücklich positiv bewerten wir, dass die Wirtschaft in die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes einbezogen werden soll." Das gelte unter anderem für die Festlegung von IT-Sicherheitsstandards für einzelne Branchen, die aus Bitkom-Sicht nur unter Beteiligung von Unternehmen und Verbänden sinnvoll ausgearbeitet werden können. "Noch ist unklar, wer von dem Gesetz tatsächlich betroffen ist", sagte Kempf. "Hierzu benötigen die Unternehmen baldige Planungssicherheit." Eine entsprechende Regelung soll im Rahmen einer Verordnung getroffen werden.

03.09.14 - Auswirkungen der Abschlussprüferregulierung auf Beteiligungsgesellschaften
Mit Blick auf die derzeitige Praxis haben die Beteiligungsgesellschaften des Bundes im Rahmen der Vergabe von Aufträgen für Wirtschaftsprüferleistungen, insbesondere der Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers, die restriktiven Regulierungsmaßnahmen der kontrovers diskutierten EU-Prüferreform für Public Interest Entities (sog. "PIE") zu beachten. Im Fokus dieser – bisher im Schrifttum noch nicht vorzufindenden – Auffassung steht dabei vor allem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die Vereinbarkeit von Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen, die nach der Finalisierung der Abschlussprüferregulierung der EU durch Parlament und Ministerrat als Mitgliedstaatenwahlrechte bei Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen gewisse Mindestvoraussetzungen implementiert.


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