07.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
In Deutschland soll die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden
Der vzbv kritisiert die Aufnahme der umstrittenen Investorenschutzregeln in CETA
07.10.14 - Vorschlag des Deutschen Instituts für Compliance – DICO e.V. für den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Anreizen für Compliance-Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen
Das Deutsche Institut für Compliance – DICO e.V. hat jüngst einen Gesetzesvorschlag für die Einführung eines Gesetzes zur Schaffung von Anreizen für Compliance-Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen vorgelegt (Compliance-Anreiz-Gesetz, CompAG). Der Gesetzesvorschlag verfolgt das Ziel, Anreize für Präventivmaßnahmen in Betrieben und Unternehmen zu schaffen und damit Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können. Hierfür ist die Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen weder geeignet noch erforderlich. Das Ziel kann effizienter und vor allem systemkonform durch Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen erreicht werden. Damit steht der Gesetzesvorschlag auch in Einklang mit dem Koalitionsvertrag, wonach das Ordnungswidrigkeitenrecht im Unternehmensbereich ausgebaut werden soll.
07.10.14 - EU-Kanada-Freihandelsabkommen nicht unterschriftsreif: vzbv fordert öffentliche Konsultation bei CETA
In Brüssel setzte die Handelsarbeitsgruppe des EU-Rates mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten die Beratung über das EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA) fort. Auf Basis der öffentlich bekannten Textfassung hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungen für erforderlich und fordert zugleich eine öffentliche Konsultation bei CETA. Der vzbv kritisiert insbesondere die Aufnahme der umstrittenen Investorenschutzregeln in CETA, ohne die Ergebnisse der Stellungnahmen zu den gleichen Regeln in TTIP abzuwarten, die die EU-Kommission erst für November angekündigt hat. "Die Investorenschutzklauseln in CETA gehen zu weit. Würde ihnen in dieser Form zugestimmt, wäre auch die Tür für Änderungen in TTIP zu, denn CETA ist die kleine Schwester von TTIP", sagt Helga Springeneer, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.
Der vzbv appelliert an die Deutsche Bundesregierung, insbesondere an das Bundeswirtschaftsministerium, dem CETA-Text in dieser Fassung nicht zuzustimmen. Die EU-Kommission müsse aufgefordert werden, die Verhandlungen mit Kanada fortzusetzen. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, dass sie im Verhältnis von Staaten mit stabilen Rechts- und Justizsystemen keine besonderen Investorenschutzregeln für nötig erachtet. Diese Position muss nunmehr auch im EU-Rat vertreten werden, so der vzbv.
07.10.14 - "Standard of Good Practice 2014": Standardwerk unterstützt Unternehmen beim Compliance-konformen Umgang mit Daten im Internet
Weltweit gibt es zunehmend Bestrebungen, den Umgang mit Daten im Cyberspace zu regulieren. Unter anderem wird gerade in Deutschland das geplante IT-Sicherheitsgesetz diskutiert. Das Information Security Forum (ISF), eine der weltweit größten unabhängigen Organisationen für Informations- und Cybersicherheit sowie Risikomanagement, trägt dieser Entwicklung Rechnung: Mit der neuen Version seines Leitfadens zur Informationssicherheit, dem "Standard of Good Practice 2014" (SoGP), gibt die Organisation Unternehmen ein Kompendium zum Compliance-konformen Umgang mit Daten an die Hand.
Das Standardwerk richtet sich insbesondere an IT-Sicherheitsverantwortliche von Konzernen und Unternehmen jeder Größe. Mithilfe des Guides können sie das Informationsrisikomanagement ihrer Organisation auf Basis weltweiter Best Practices und im Rahmen wichtiger internationaler Standards wie ISO/IEC 27002, COBIT 5 und SANS Top 20 gestalten. Zudem deckt der neue "Standard of Good Practice" auch das Cybersecurity Framework des US National Institute of Standards and Technology (NIST) ab. ISF-Mitgliedern steht der SoGP kostenlos zur Verfügung. Nichtmitglieder können den vollständigen Report im Online-Shop des ISF erwerben.
07.10.14 - Finanzmarkt-Compliance: Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden
Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576). Das Übereinkommen ergänzt die sogenannte SRM-Verordnung, mit der der gemeinsame Abwicklungsfonds und die Modalitäten für dessen Inanspruchnahme geregelt werden. Ohne die Übertragung sei der einheitliche Abwicklungsfonds nicht funktionsfähig, schreibt die Regierung.
07.10.14 - Finanzmarkt-Compliance: Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden
In Deutschland soll die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575). Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden. Damit sollen die bisher auf verschiedene Stellen verteilten Abwicklungsbefugnisse bei der FMSA gebündelt werden. In einem zweiten Schritt soll die FMSA in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als "Anstalt in der Anstalt" übertragen werden. "Hierdurch sollen Synergien mit der bestehenden Allfinanzaufsicht gehoben und mögliche Reibungsverluste vermieden werden", heißt es in dem Entwurf. Das Modell "Anstalt in der Anstalt" schaffe eine klare organisatorische Trennung zwischen der Abwicklungsbehörde und der Bankenaufsicht und stelle die in der Abwicklungsrichtlinie geforderte Trennung der Abwicklungsbehörde von der Aufsicht sicher.
Die Kreditinstitute haben Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen, wobei nicht systemrelevante Institute von der Verpflichtung befreit werden können. Mit dem Sanierungsplan soll die Widerstandsfähigkeit eines Instituts oder einer Finanzgruppe in Krisensituationen gestärkt werden. In dem Plan sollen Handlungsoptionen beschrieben werden, die die Geschäftsleistung ergreifen will, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und die Überlebensfähigkeit des Instituts zu sichern, "ohne dass es auf aus Steuergeldern finanzierte Stabilisierungsmaßnahmen angewiesen ist". die Abwicklungsbehörde soll eine Bewertung der Abwicklungsfähigkeit der Institute vornehmen.
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