10.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Finanzstabilitätslage in Deutschland hat sich im letzten Jahr entspannt: Dies berichtet der Ausschuss für Finanzstabilität in seinem ersten von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht
Wer in eine finanzielle Schieflage gerät und Privatinsolvenz anmelden muss, der kann jetzt deutlich schneller aus den Schulden herauskommen als bisher und so auch schneller einen Neubeginn wagen



10.07.14 - Integrated Reporting: Ein Beitrag zur Transparenz und Richtungsfindung
Das Thema Integrated Reporting erfährt aufgrund von Unzulänglichkeiten in der herkömmlichen Unternehmensberichterstattung hinsichtlich ihres ausufernden Umfangs und der mangelhaften Verbundenheit einzelner Berichte derzeit weltweit große Beachtung. Die für die herkömmliche Unternehmensberichterstattung maßgeblich verantwortlichen Organisationen – wie der International Accounting Standards Board (IASB), die International Federation of Accountants (IFAC), die Global Reporting Initiative (GRI) sowie The Prince‘s Accounting for Sustainability Project (A4S) – haben im August 2010 einen IR-Standardsetzer, den International Integrated Reporting Council (IIRC), etabliert, der so produktiv zu sein scheint, dass IR-Interessierte mit der Wahrnehmung von IIRC-Verlautbarungen und dessen Vorhaben kaum Schritt halten können.
Nachfolgend wird das im Dezember 2013 vorgelegte IIRC- bzw. IR-Framework (IR-F) zum Anlass genommen, die erfolgten Weichenstellungen sowie die offenen Fragen transparent zu machen und subjektiv zu würdigen. Ziel ist es, eine konstruktive Diskussion zu fördern, ohne die übergeordneten Ziele des IR aus den Augen zu verlieren.

10.07.14 - Bevor ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet wird, muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen
Wer in eine finanzielle Schieflage gerät und Privatinsolvenz anmelden muss, der kann jetzt deutlich schneller aus den Schulden herauskommen als bisher und so auch schneller einen Neubeginn wagen.
Ab dem 1. Juli gilt ein neues Gesetz, das den Schuldnern statt bisher nach sechs Jahren, bereits nach fünf oder sogar drei Jahren erlaubt, sich von der Restschuld befreien zu lassen. Diese Erleichterungen greifen, wenn man es schafft, in diesem Zeitraum 35 Prozent der gesamten Schuldenlast an die Gläubiger plus die Verfahrenskosten zurückzuzahlen. Die so genannte Wohlverhaltenszeit beträgt fünf Jahre, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt werden können. Was weiterhin gilt: Ob außergerichtlich oder unter Aufsicht eines Gerichts, es müssen strenge Auflagen erfüllt werden. So muss der Schuldner zumutbare Arbeit ausüben bzw. ernsthaft suchen. Das pfändbare Einkommen wird abgeführt. Der Vorteil: Wer im Verbraucherinsolvenzverfahren steckt und alle seine Auflagen erfüllt, braucht keine Vollstreckungen durch Insolvenzverwalter zu befürchten.
Mit einem Pfändungsschutzkonto, dem so genannten P-Konto kann man auch in der Verbraucherinsolvenz am normalen Zahlungsverkehr teilnehmen. Beim P-Konto wird nur das bisherige Girokonto durch die Bank umgewandelt. Es kann auch ein neues P-Konto eingerichtet werden, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Monatlich sind dann 1045 Euro plus weiterer Freibeträge (wie z.B. Kindergeld oder Unterhaltszahlungen) vor einer Pfändung geschützt.

10.07.14 - BSA-Studie: nur noch 24 Prozent aller Software in Deutschland ohne Lizenz
Fast jedes vierte Software-Programm, welches im letzten Jahr auf PCs in Deutschland installiert wurde, war unlizenziert. Dies entspricht Software im Wert von 1,5 Milliarden Euro. 2013 stellt die Internationale Vereinigung der Softwarehersteller einen leichten Rückgang in der Nutzung unlizenzierter Softwareinstallationen fest - von 26 Prozent 2012 auf 24 Prozent innerhalb einen Jahres - und macht Sicherheitsbedenken als Hauptgrund für diese Entwicklung aus: 64 Prozent aller Teilnehmer einer aktuellen Umfrage befürchten beim Griff zu unlizenzierter Software Hackerangriffe, 59 Prozent haben Angst vor Datenverlust. Dies ist ein Ergebnis der BSA Global Software Survey, in der IDC zusammen mit der BSA die Entwicklung der Software-Branche weltweit analysiert.
Die Ergebnisse der Studie und die Bedenken der Anwender in Bezug auf die Sicherheit ihrer IT-Systeme unterstreichen die Bedeutung korrekter Lizenzierung in Unternehmen. Dennoch zeigt eine Befragung der IDC von 24.000 IT-Profis und Anwendern, dass hier dringender Nachholbedarf besteht.

10.07.14 - Künstlersozialabgabe stelle den "Quasi-Arbeitgeberanteil" zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der freiberuflichen Künstler und Publizisten dar
Der Bundesrat begrüßt prinzipiell den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Zugleich äußert die Länderkammer jedoch Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates hervor. Konkret bezweifelt der Bundesrat, dass die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Abgabenpflicht durch die Deutsche Rentenversicherung im regelmäßigen Abstand von vier Jahren in der vorgesehenen Wese praktikabel ist. So sehe der Gesetzentwurf keine Erstattung der zusätzlichen Kosten von jährlich 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung vor. Wegen der "gesamtgesellschaftlichen Bedeutung" der Künstlersozialversicherung dürfe deren Finanzierung nicht auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung gehen.
Die Länderkammer hält zudem die geplante Geringfügigkeitsgrenze für kleine Unternehmen von jährlich 450 Euro bezüglich ihrer Abgabenpflicht für zu gering, um sie wirksam zu entlasten. Ebenso bezweifelt der Bundesrat, dass eine Stabilisierung des Abgabensatzes an die KSK allein durch eine Ausweitung der Überprüfung der abgabenpflichtigen Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten ist. Die Länderkammer bittet deshalb die Bundesregierung zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK führen können und den Bundesrat darüber zu informieren.
Die Bundesregierung weist die Einwände des Bundesrates zurück. Den zusätzlichen Kosten von 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung stünden zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen für die KSK gegenüber.

10.07.14 - Möglichen Belastungen des gegenwärtigen Niedrigzinsumfeldes mit Blick auf die Finanzstabilität noch tragbar
Die Finanzstabilitätslage in Deutschland hat sich im letzten Jahr entspannt. Dies berichtet der Ausschuss für Finanzstabilität in seinem ersten von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht. Zur Entspannung auf den Finanzmärkten habe auch "die sich aufhellende konjunkturelle Entwicklung" beigetragen. Es gebe aber eine ganze Reihe von Risiken, unter anderem aufgrund von Forderungen gegenüber Schuldnern aus von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern.
So heißt es in dem Bericht, dass die Forderungen deutscher Banken gegenüber Schuldnern in Griechenland, Irland, Portugal, Zypern, Spanien und Italien zwar um 28 Milliarden Euro gesunken seien, aber mit 221 Milliarden Euro immer noch 53 Prozent des bilanziellen Eigenkapitals ausmachen würden. Die Forderungen deutscher Versicherer gegenüber Schuldnern in diesen Ländern würden 136 Milliarden Euro betragen. Als Risiken für das deutsche Bankensystem wurden zudem mehrere Bereiche markiert, in denen nach Angaben des Ausschusses "Marktübertreibungen" vorausgegangen seien. Genannt wurden Engagements in Schiffskrediten, ausländischen Gewerbeimmobilien sowie in bestimmten ausfallgefährdeten Verbriefungen. Die Immobilienpreise in Deutschland seien zwar gestiegen, würden aber bisher keine "destabilisierende Dynamik" aufweisen.
Zur Situation der Lebensversicherungen in Deutschland heißt es, "dass die möglichen Belastungen des gegenwärtigen Niedrigzinsumfeldes mit Blick auf die Finanzstabilität noch tragbar erscheinen". Es wurden mehrere Risikoszenarien für einen Zeitraum bis 2023 erstellt. "Im verschärften Stressszenario, das eine Verschärfung des Niedrigzinsumfeldes im gesamten Kapitalmarkt simuliert, würden mehr als ein Drittel der betrachteten Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nach Solvency I nicht mehr erfüllen", heißt es in dem Bericht.


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