11.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die von der Deutschen Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zur Übermittlung von Familienstandsdaten der Meldebehörden an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind unter Experten umstritten
Die Kapitalflussrechnung ist nach §297 Abs. 1 Satz 1 HGB Pflichtbestandteil des handelsrechtlichen Konzernabschlusses und als Sonderfall nach §264 Abs.1 Satz 2 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind



11.07.14 - Bayern machte die strafrechtliche Bekämpfung von Doping und Spielmanipulationen zum Thema der Justizministerkonferenz
Bayern hatte das Thema "Strafrechtliche Bekämpfung von Doping und Spielmanipulationen" zur diesjährigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister angemeldet, die am 25. und 26. Juni 2014 in Binz stattfand. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, sagte: "Seit Jahren kämpft Bayern für eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes sowohl des sportlichen Wettbewerbs als auch der Gesundheit der Athleten. Als CSU-Vertreter bei den Koalitionsverhandlungen im Bund konnte ich mich dafür einbringen, dass wir heute eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag haben, nach der wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulationen schaffen werden. Das ist ein Meilenstein. Hier gilt es nun entschlossen weiter zu arbeiten, bis wir ein effektives Strafrecht haben."
Im März dieses Jahres hatte Bausback zudem bereits einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports" in die Diskussion eingebracht. Der Minister hierzu: "Mein aktueller Gesetzentwurf ist ein breit aufgestelltes Regelwerk zur Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport. Er bündelt Strafvorschriften gegen Doping und Spielmanipulationen und bietet einen umfassenden Rechtsgüterschutz."

11.07.14 - BSCI Jahresbericht 2013: Fortschritte bei weltweiten Arbeitsbedingungen
Menschenwürdige Arbeitszeiten, faire Entlohnung und hohe Arbeitsschutzstandards bleiben die wichtigsten Ziele für die internationalen Lieferketten. Das geht aus dem Jahresbericht der "Business Social Compliance Initiative" (BSCI) für das Jahr 2013 hervor, der Initiative des europäischen Einzelhandels für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Lieferländern. Insgesamt seien zwar deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Produktions- und Lieferländern zu erkennen; dennoch werde eine nachhaltige und flächendeckende Beseitigung der Missstände nur langfristig zu erreichen sein.
"Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferländern ist ein langwieriger Prozess, in dem nur viele kleine Schritte zum Erfolg führen können", betonte Jan Eggert, Hautgeschäftsführer der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) bei der Vorstellung des Berichts. "Ein Prozess, den vor allem auch die Verantwortlichen vor Ort mitgehen müssen, wenn er erfolgreich sein soll." Der Jahresbericht mache aber deutlich, dass sich das nunmehr zehnjährige kontinuierliche Engagement der BSCI und seiner mehr als 1.300 Mitgliedsunternehmen auszahlt und sich die Transparenz und das Verständnis für Arbeitsfragen in der globalen Lieferkette deutlich erhöht hätten, ergänzte Eggert. Hauptlieferländer für den europäischen Einzelhandel sind nach wie vor China, Indien, Bangladesch, Vietnam und die Türkei.
Allein im Jahr 2013 hat die BSCI weltweit rund 9.500 sogenannte Sozialaudits in Produktionsstätten durchgeführt; fast 9.000 davon in Asien. Waren im Jahr 2010 noch fast 60 Prozent dieser Audits nicht mit den Grundsätzen und dem Verhaltenskodex der BSCI kompatibel, so ging die Zahl im Jahr 2013 auf rund 40 Prozent zurück. Zugleich hat die BSCI auf die schweren Unglücke im vergangenen Jahr in Bangladesch reagiert und führt seit Anfang 2014 auch unangekündigte Audits durch. Fabriken, die bereits ein positives Audit-Resultat erzielt haben, müssen nun jederzeit mit einem unangekündigten weiteren Audit rechnen.

11.07.14 - Deloitte-Report zu Chancen/Risiken der neuen EU-Regulierung
"Was ist die geeignete Roaming-Strategie für Mobilfunkanbieter in der EU?", fragt der Deloitte-Report "New Rules. New Game." – und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten für Netzbetreiber auf. Anlass ist der EU-Beschluss, die Roaming-Gebühren noch einmal drastisch zu begrenzen – und bis Ende 2015 völlig abzuschaffen. Für die Anbieter bedeutet das zunächst einen weiteren Einbruch des Roaming-Markts. Insbesondere bei weniger preissensiblen Firmenkunden droht der Wegfall beträchtlicher Gewinnpotenziale. Auf der anderen Seite ergeben sich für die Marktteilnehmer Chancen durch neue Tarifoptionen wie "Roam like Home". Mit der neuen EU-Regulierung werden zudem Alternative Roaming Provider (ARP) in den Markt treten, da künftig Roaming-Dienste unabhängig vom eigenen Netzanbieter genutzt werden können. Mittelfristig zeigen sich drei Trends am Horizont: stärkere paneuropäische Anbieter, grenzübergreifender SIM-Kartenhandel sowie netzunabhängige SIM-Karten.
"Roaming galt lange als eine wesentliche Umsatzquelle für Mobilfunkanbieter. Die anstehenden Neuerungen im Bereich der EU-Regulierung werden diese aber langsam versiegen lassen. Schätzungsweise fünf bis sechs Prozent der bisherigen Gesamterlöse der Netzbetreiber dürften stark gefährdet sein", erklärt Dr. Andreas Gentner, Partner und TMT Leader EMEA bei Deloitte.

11.07.14 - Übermittlung von Familienstandsdaten der Meldebehörden an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften unter Experten umstritten
Die von der Deutschen Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zur Übermittlung von Familienstandsdaten der Meldebehörden an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind unter Experten umstritten. Das wurde bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zum Regierungsentwurf einer Novelle des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens deutlich. Mit der Vorlage soll unter anderem im Bundesmeldegesetz eine im Einkommensteuergesetz erfolgte Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen werden. Dies betrifft auch die Übermittlung von Familienstandsdaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die vorgesehenen Neuregelungen "ausgestaltet werden müssen, damit die bei den Kirchen beschäftigten Personen, die Mitglieder der Kirche sind und eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden worden ist, vor einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen geschützt werden". Dabei komme "beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen in Betracht, die zur Folge hat, dass im Melderegister eine bereichsspezifische Übermittlungssperre eingetragen werden kann".

11.07.14 - DRS 21-Kapitalflussrechnung: Neue Herausforderungen für die Corporate Governance
Die Kapitalflussrechnung ist nach §297 Abs. 1 Satz 1 HGB Pflichtbestandteil des handelsrechtlichen Konzernabschlusses und als Sonderfall nach §264 Abs.1 Satz 2 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Die Kapitalflussrechnung ist ein zentrales Instrument zur finanziellen Einschätzung von Geschäftsmodellen. Im Gesetz nicht geregelt, obliegt es dem DRSC, hierfür einen Ausgestaltungsvorschlag zu unterbreiten, dem zumindest für den Konzernabschluss die Vermutung inhärent ist, die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbilanzierung zu erfüllen.
Aktuell soll DRS 21 die bisherige Regelung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ersetzen. Neben vielen gelungenen Änderungen hat das DRSC aber einige Inkonsistenzen bei der für interne und externe Adressaten für sinnvoll erachteten Ausgestaltung festgeschrieben. Dies erfordert weiterhin aufwendige rechenzweckorientierte Aufbereitungsmaßnahmen und schränkt die Transparenz der Rechnung ein.


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