18.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Im Rahmen des Mehr-Ebenen-Governance-Systems der EU-Strukturfondsförderungen stellen die nationalen Prüfbehörden einen integralen Kontrollbaustein dar
Kreative in Deutschland haben kein Verständnis für Urheberrechtverletzungen. Sie fühlen sich durch Ideenklau deutlich geschädigt
18.03.14 - Compliance auf dem Finanzmarkt: Nach dem Willen der Linken soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden
Der Graue Kapitalmarkt soll umfassend reguliert und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht unterstellt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag. Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchten soll. "Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelassen", schreibt die Fraktion. Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlieren.
18.03.14 - Schattenbankenregulierung weiter als gemeinhin wahrgenommen
"Die Regulierung des Schattenbankensystems ist weiter fortgeschritten als weithin wahrgenommen wird", sagte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dass diese Fortschritte von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, liege vor allem daran, dass es kein Gesetz mit dem Aufkleber "Schattenbanken" gebe. Die Regulierung des Schattenbankensystems erfolgte bisher in einer Vielzahl von Gesetzen, die weder im Titel noch im Wortlaut den Begriff Schattenbank verwenden. Als Beispiele seien für die EU vor allem die Kapitalanforderungsrichtlinien (CRD II, CRD III, CRD IV) aber auch die Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFMD), UCITS und EMIR zu nennen. In den USA finden sich die meisten Regulierungen im Dodd-Frank-Act.
Ein wichtiger Teil dieser Regulierungen betrifft die Beziehungen zwischen Banken und Schattenbanken. Durch Reformen in der Bilanzierung wurden die Möglichkeiten für Banken reduziert, durch Schattenbankeneinheiten die Größe ihrer Bilanz zu beeinflussen. Darüber hinaus wurden die Eigenkapitalanforderungen an Banken für Geschäfte mit dem Schattenbankensektor erhöht und diese Geschäfte der Höhe nach begrenzt.
18.03.14 - Umfrage: Urheberrechtverletzungen schaden Deutschlands Kreativen - Deutliche Unterschiede zwischen künstlerisch und technisch Kreativen
Kreative in Deutschland haben kein Verständnis für Urheberrechtverletzungen. Sie fühlen sich durch Ideenklau deutlich geschädigt. Nicht nur im Hinblick auf ihre eigene Arbeit, sondern die Wirtschaft insgesamt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter kreativ Tätigen in Deutschland, die im Herbst 2013 im Auftrag der BSA | The Software Alliance durchgeführt wurde. Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten kreativer Berufe: Technisch Kreative sind als Angestellte nur indirekt von Urheberrechtsverletzungen betroffen und schätzen den Schaden für ihre Arbeit und die Wirtschaft geringer ein.
Künstlerisch Kreative, die häufiger als Selbstständige tätig sind, erleben diese Schäden unmittelbar und schätzen sie höher ein. Beide Gruppen aber nehmen Urheberrechtsverletzungen als gesellschaftlich akzeptiert wahr und fordern mehr Unterstützung des Gesetzgebers beim Vorgehen gegen den Ideenklau.
Im Rahmen einer Vorstudie in Form einer nicht repräsentativen Befragung unter rund 500 Kreativen in Deutschland stellte die BSA Fragen zur Wahrnehmung von Urheberrechtsverletzungen, den Erfahrungen und dem Umgang damit sowie der Einschätzung der Schäden, die dadurch entstehen. Die Antworten wurden auch daraufhin untersucht, wie sich technisch Kreative wie Ingenieure oder Programmierer von künstlerisch Kreativen wie Fotografen oder Autoren unterscheiden.
18.03.14 - Studie: Fast die Hälfte der Befragten befürchtet das Entstehen einer Compliance-Bürokratie
Für mehr als zwei Drittel der befragten Unternehmen sind die Verhinderung von Korruptions- und Wettbewerbsdelikten und die damit verbundene Haftungsvermeidung die wichtigsten Motive, sich mit dem Thema Compliance zu beschäftigen. Dies zeigt eine umfassende Studie des CBCI zum Thema "Compliance im Mittelstand", die in Kooperation mit dem DICO - Deutsches Institut für Compliance e. V. und Comformis durchgeführt wurde. In der Studie werden aktuelle Motive, Themen, Herausforderungen und Maßnahmen mittelständischer Unternehmen im Rahmen von Compliance beleuchtet.
Bei der praktischen Umsetzung von Compliance gilt es für den Mittelstand, einige Hürden zu nehmen: Fast die Hälfte der Befragten befürchtet das Entstehen einer Compliance-Bürokratie. Auch das mangelnde Verständnis der Mitarbeiter für Compliance sehen mehr als 40 Prozent der Befragten als ein Hindernis für die Umsetzung im Geschäftsalltag an. Für jedes dritte befragte Unternehmen stellen zudem die Kenntnis der relevanten Compliance-Regelungen und Anforderungen an ein Compliance-Management-System ein beträchtliches Problem dar. Zur Umsetzung von Compliance erachten 72 Prozent der befragten Mittelständler externe Hilfe als hilfreich, und zwar vor allem bei der Risikoanalyse und Organisationsberatung. Nahezu zwei Drittel der Befragten bewerten eine externe Unterstützung bei webbasierten Schulungen und Präsenztrainings sowie im Rahmen der internen Kommunikation als sinnvoll.
18.03.14 - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Beschluss des Bundeskartellamtes zur Senkung der Berliner Wasserpreise
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Das Amt hatte in dem Preissenkungsbeschluss angeordnet, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um ca. 18 Prozent und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich ca. 17 Prozent jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir freuen uns sehr, dass das OLG Düsseldorf unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt ca. 250 Millionen Euro entlastet werden. Die BWB haben aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit des Beschlusses bereits mit der Umsetzung begonnen. Die Gutschriften für das Jahr 2012 sind erfolgt und diejenigen für 2013 werden im Laufe dieses Jahres erteilt. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes wird nun auch für die Mieter effektiv werden. Bisher hatten die Vermieter oftmals eine Auskehrung der Gutschriften wegen bislang fehlender Rechtssicherheit verweigert. Die Berliner Haushalte werden deshalb in diesem Jahr von einem hohen Gutschriftenbetrag für die Vergangenheit und gleichzeitig von verringerten Abschlagszahlungen für die Zukunft profitieren. Die gerichtliche Bestätigung unterstreicht, wie umsichtig das Bundeskartellamt bei Missbrauchsverfahren in der Wasserversorgung vorgeht."
Inhaltlich hat das OLG Düsseldorf damit sowohl die Anwendbarkeit des Kartellrechts als auch das Konzept des Bundeskartellamtes (abgabenbereinigter Erlösvergleich) sowie die Feststellung der überhöhten Erlöse im Verhältnis zu den Vergleichsunternehmen aus Hamburg, München und Köln und die großzügige Anerkennung der Sonderkosten Ost (insbesondere Mehrinvestitionen zur Sanierung des Ostberliner Leitungsnetzes) durch das Bundeskartellamt bestätigt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
18.03.14 - Abgrenzung des Prüfungsgegenstandes bei EU-Systemprüfungen
Im Rahmen des Mehr-Ebenen-Governance-Systems der EU-Strukturfondsförderungen stellen die nationalen Prüfbehörden einen integralen Kontrollbaustein dar. Die Aufgaben der Prüfbehörden können – neben Organisationseinheiten auf Ministerialebene und Einheiten innerhalb Interner Revisionen von bundes-/landeseigenen Gesellschaften resp. Körperschaften – auch von privaten Unternehmen wie etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wahrgenommen werden.
Die im Aufgabenbereich der Prüfbehörden liegenden Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 1083/2006 bilden eine wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des zur Umsetzung der Kohäsionspolitik auf nationaler Ebene implementierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.
Während Prüfungsumfang und Bewertungssystematik im Wesentlichen durch EU-Verordnungen und begleitende (COCOF-)Leitfäden umrissen werden, ist die konkrete Abgrenzung des Prüfungsgegenstandes und damit des eigentlichen Untersuchungsobjektes nicht eindeutig bestimmt. Es obliegt den nationalen Prüfbehörden, den für die installierten Verwaltungs- und Kontrollsysteme geeigneten Prüfungsansatz zu finden. Hierbei stehen sich mit der organisatorischen Abgrenzung einerseits und der inhaltlichen Abgrenzung andererseits zwei unterschiedliche strategische Ansätze gegenüber. Im vorliegenden Beitrag sollen diese Ansätze beschrieben und – auf Basis der Vor- und Nachteile der jeweiligen Ansätze – Abgrenzungsempfehlungen aufgezeigt werden.
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