19.12.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Zentraler Grundsatz der Fusionskontrolle, dass die wettbewerblichen Auswirkungen eines geplanten Zusammenschlusses nicht vorweg genommen werden dürfen
Um eine "No-Spy-Klausel" bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke


19.12.14 - Die NetDescribe GmbH implementiert Lösungen, welche die Visibilität und die Messbarkeit der Performance von komplexen IT-Infrastrukturen und Netzwerken erhöhen und ein ganzheitliches Netzwerk-Management ermöglichen
NetDescribe hat früh erkannt, dass Maschinendaten, die in sehr großen Mengen anfallen (Big Data), einen hohen Mehrwert für die Unternehmensentscheider besitzen, welcher nicht ungenutzt bleiben sollte. Aus diesem Grund hat die NetDescribe die eigene innovative Lösung Event2Log entwickelt. Event2Log verarbeitet mit geringer Hardware-Investition größte Mengen von Ereignisdaten sicher und schnellstmöglich. Die Technologie ist in den Bereichen High Speed Logging und Web Services-Sicherheit einzigartig.

19.12.14 - "Angela Merkel und die Netzneutralität: Eine Kriegserklärung an das freie Internet", sagt die Piratenpartei
Auf einer Vodafone-Veranstaltung am 4. Dezember hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) laut Erkenntnis der Piratenpartei für die bevorzugte Behandlung bestimmter Dienstanbieter im Internet ausgesprochen und sich damit vom Prinzip der Netzneutralität abgewandt. Als Begründung hätte sie zukünftige neue Dienste wie Telemedizin oder selbstfahrende Autos angeführt. Bereits auf dem IT-Gipfel im Oktober hätte Merkel verlauten lassen, dass die Gleichbehandlung aller Daten im Netz nachrangig gegenüber dem Breitbandausbau sei. Hierzu nimmt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, wie folgt Stellung.

19.12.14 - Bundeskartellamt unterbindet Vorab-Maßnahmen der Beteiligten
Das Bundeskartellamt bestätigt Medienberichte, dass die Behörde am 3. Dezember eine einstweilige Anordnung gegen Edeka und Tengelmann erlassen hat, um zu verhindern, dass Teile des Fusionsvorhabens schon vor Abschluss der Prüfung durch das Bundeskartellamt vollzogen werden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Es ist ein zentraler Grundsatz der Fusionskontrolle, dass die wettbewerblichen Auswirkungen eines geplanten Zusammenschlusses nicht vorweg genommen werden dürfen. Bei einer anstehenden Prüfung müssen die Unternehmen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde abwarten. So gilt auch in diesem Fall, dass sich Lieferanten, Wettbewerber und Verbraucher darauf verlassen können müssen, dass Edeka und Tengelmann nicht schon vor einer Entscheidung des Bundeskartellamtes Fakten schaffen, deren Auswirkungen nicht mehr rückgängig zu machen wären."

19.12.14 - Bundesinnenministerium hat am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert
Um eine "No-Spy-Klausel" bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie die Fraktion darin schreibt, hat das Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Danach sollten Telekommunikationsunternehmen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben, mit der sie versichern, dass sie rechtlich nicht verpflichtet sind, vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

19.12.14 - Lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen: Bei Betriebsveranstaltungen sollen danach Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 150 Euro (bisher 110) nicht übersteigt
Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Wissenschaftler haben in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen kritisiert und Veränderungen gefordert. Die Maßnahmen sind in dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthalten. Bei Betriebsveranstaltungen sollen danach Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 150 Euro (bisher 110) nicht übersteigt. Die Freigrenze gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. In der Regelung sind allerdings weitere Bedingungen enthalten. Zum Beispiel sollen Gemeinkosten (Miete von Sälen, Technik, Musik) den Arbeitnehmern anteilig angerechnet werden und nicht nur Essen und Trinken.

19.12.14 - Einfache Ergänzungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes genügen – ein neues "Verbandssanktionenrecht" ist kontraproduktiv
Derzeit vergeht kaum eine Fachveranstaltung für Unternehmensjuristen und Compliance-Spezialisten ohne den "Stargast" Klaus Kutschaty, dem Justizminister von NRW, der sein persönliches politisches Ziel eines Verbandsstrafrechts gegen unterschiedliche Herausforderer mit großem Engagement zu verteidigen weiß. Jetzt gibt es Alternativvorschläge – unter anderem das Compliance-Anreiz-Gesetz (CompAG) des Deutschen Instituts für Compliance (DICO), einem zentralen Forum führender Compliance-Praktiker zur konsequenten und praxisbezogenen Förderung und Weiterentwicklung von Compliance in Deutschland.


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