23.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Alle Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit getroffen - Im Allgemeinen geschah dies korrekt, und die Bestimmungen der Richtlinie wurden in der Praxis angewendet
Der Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) hatte kurz nach seiner Gründung 2012 erste Arbeitsgruppen eingerichtet, die Erfahrungen austauschen und Compliance-Standards erarbeiten sollen


23.04.14 - Umfrage: Schwarzarbeit ist ein weitverbreitetes Problem
Etwa jeder zehnte EU-Bürger (11 Prozent) räumt ein, dass er im Vorjahr Waren oder Dienstleistungen erworben hat, bei denen Schwarzarbeit im Spiel war. 4 Prozent geben zu, selbst Zahlungen für nicht angemeldete Arbeit erhalten zu haben. Außerdem wurden 3 Prozent von ihrem Arbeitgeber teilweise bar bezahlt ("Lohntüte"). Dies sind einige der Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage, die zeigt, dass Schwarzarbeit in Europa immer noch weitverbreitet ist, wobei aber Umfang und Wahrnehmung dieses Problems von Land zu Land unterschiedlich sind.
Im April wird die Kommissionen einen Vorschlag vorlegen, der die bei der Umfrage festgestellten Probleme zum Gegenstand hat. Ziel ist es, eine europäische Plattform zu schaffen, die der Verhinderung und der Abschreckung von Schwarzarbeit dient und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärkt, um diesem Problem besser beizukommen.
"Schwarzarbeit führt nicht nur dazu, dass Beschäftigte gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt und schlechter bezahlt werden, sondern auch dazu, dass dem Staat Einnahmen entgehen und die Sozialsysteme ausgehöhlt werden. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen treffen, um Schwarzarbeit zu bekämpfen und ihre Umwandlung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, und sie müssen dabei enger zusammenarbeiten. Deshalb wird die Kommission im April einen Vorschlag für eine europäische Plattform vorlegen, die der Verhinderung und Abschreckung von Schwarzarbeit dienen und die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden und den Durchsetzungsstellen EU-weit verbessern soll", so László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

23.04.14 - Arbeitsbedingungen: Europäische Kommission überprüft Anwendung der EU-Regelungen über Leiharbeit
Alle Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit getroffen. Im Allgemeinen geschah dies korrekt, und die Bestimmungen der Richtlinie wurden in der Praxis angewendet. Dies sind die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichtes, den die Europäische Kommission soeben veröffentlicht hat. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 18. Dezember 2011 umsetzen. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass eine Änderung der Richtlinie nicht notwendig ist. Sie wird sich stattdessen darauf konzentrieren, die korrekte Anwendung sicherzustellen.
László Andor, Mitglied der Kommission und zuständig für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte hierzu: "Ich freue mich, dass die Richtlinie den Leiharbeitnehmern angemessenere Arbeitsbedingungen und den Unternehmen die Flexibilität gebracht hat, die sie zu ihrer Entwicklung benötigen. Dennoch fordert die Kommission die Mitgliedstaaten eindringlich auf, mit weiteren Maßnahmen für die Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die positive Rolle zu fördern, die die Leiharbeit bei der Bewältigung der Krise spielen kann."
Dank der Richtlinie existiert nun in allen Mitgliedstaaten ein rechtlicher Rahmen für einen wirksamen Schutz von Leiharbeitnehmern und eine bessere Qualität der Leiharbeit. Hierdurch ist auch gewährleistet, dass der positive Beitrag, den die vom Unternehmen flexibel einsetzbare Leiharbeit für das Funktionieren eines modernen Arbeitsmarktes leistet, Anerkennung findet.

23.04.14 - Das Carbon Disclosure Project (CDP) nimmt vermehrt Lieferanten in die Pflicht
Das Carbon Disclosure Project (CDP) hat sich seit der Gründung im Jahr 2000 zu einer Instanz in der Nachhaltigkeitsbewertung entwickelt. Das "Supply Chain Program" des CDP fordert nicht nur große Unternehmen zur Nachweispflicht des Carbon Footprint und zu Aussagen über Strategien im Unternehmen, die dem Klimawandel Rechnung tragen und helfen Emissionen zu reduzieren, auf. Vielmehr werden auch Lieferanten der Grossunternehmen – also die gesamte Wertschöpfungskette – mit eingebunden. Denn das CDP fordert ebenso wie das "Greenhouse Gas Protocol" eine Berücksichtigung von Emissionen, die vor der Produktion eines Produktes (z.B. durch die Erstellung von Materialien für die Produktion) oder nach der Produktion (z.B. durch die Lieferung zum Kunden) entstehen. Im Fachjargon sind dies die so genannten Scope 3-Emissionen, die entlang der Supply Chain erfasst werden müssen.
Das CDP kündigt auf seiner Website an, dass es auch dieses Jahr wieder zum 1. April 2014 ausgewählte Lieferanten seiner Mitglieder auffordern wird, den CDP Fragebogen auszufüllen und bis zum 31. Juli an das CDP zu reporten.
"Die Beantwortung der CDP-Fragen wird für Lieferanten, die bisher noch keinen Carbon Footprint ihres Unternehmen berechnet und sich noch keine Gedanken darüber gemacht haben, welchen Beitrag sie zur Reduzierung der Treibhausgase leisten können, schwierig werden." kommentiert Dr.-Ing. Thomas Fleissner, Gründer der DFGE "Dennoch ist dies der richtige Weg, denn nur durch den Druck großer Institutionen und Unternehmen können CO2 Emissionen auch über Lieferketten hinweg erfasst, Einsparpotenziale erkannt und umgesetzt werden. Es gibt z.B. große Unternehmen, deren Hauptgeschäftsfeld der Handel ist, also werden eventuell in diesem großen Unternehmen weit weniger CO2 Emissionen verursacht als in der vorgelagerten Produktion der Produkte bei einem Lieferanten oder der Zustellung zum Kunden, die durch einen weiteren Lieferanten ausgeführt wird."

23.04.14 - Forderungen der 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die am 27. und 28. März 2014 in Hamburg stattfand, forderte deshalb alle staatlichen und gesellschaftlichen Akteure dazu auf, die Grundrechte der Bürger durch technische und organisatorische Maßnahmen wirksam zu schützen. Die Unversehrtheit der freien und geheimen Kommunikation muss wieder hergestellt werden. Dies erfordert vor allem die Bereitstellung einer von jeder Person einfach nutzbaren Verschlüsselungsinfrastruktur. Sie gilt es insbesondere bei der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung vorzuhalten. Neben der standardisierten Verschlüsselung beim Transport von Daten muss auch der Einsatz von Mechanismen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angeboten werden. Außerdem sollten die Angebote zur anonymen Kommunikation sowie die Vertrauenswürdigkeit von Hard- und Software durch Einsatz von Zertifizierungsverfahren ausgebaut werden. Diese Maßnahmen erfordern nicht nur eine Sensibilisierung und Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer durch eine Bildungsoffensive, sondern müssen auch durch eine ausreichende Finanzierung ermöglicht werden.
Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) und amtierender Vorsitzender der Datenschutzkonferenz, sagte: "Wir haben es selbst in der Hand, durch die Schaffung einer sicheren IT-Infrastruktur die Hürden für eine massenhafte anlasslose Überwachung unserer Kommunikation durch die Nachrichtendienste wesentlich zu erhöhen. Gerade wenn die politische Kraft nicht ausreicht, den Schutz der Grundrechte auf internationaler Ebene wiederherzustellen, ist die Errichtung technisch organisatorischer Schutzmaßnahmen alternativlos."
Mit einer Entschließung zur biometrischen Gesichtserkennung durch Internetdienste fordern die Datenschutzbeauftragten zudem, dass die Verarbeitung biometrischer Merkmale der Gesichter der Nutzer in sozialen Medien nur mit der ausdrücklichen und informierten Einwilligung der Betroffenen erfolgen darf. Die individuellen Gesichtsabdrücke der Nutzerinnen und Nutzer werden bei diesen Verfahren dauerhaft und reproduzierbar millionenfach gespeichert.

23.04.14 - Das Berufsbild des Compliance Officers
Der Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) hatte kurz nach seiner Gründung 2012 erste Arbeitsgruppen eingerichtet, die Erfahrungen austauschen und Compliance-Standards erarbeiten sollen. Als erstes solches Papier hat der BDCO im Sommer letzten Jahres ein Positionspapier zu den Mindestanforderungen an den Compliance Officer veröffentlicht. Der offizielle Titel des Papiers lautet "Berufsbild des Compliance Officers - Mindestanforderungen zu Inhalt, Entwicklung und Ausbildung". Das Papier handelt in 20 Leitsätzen insbesondere die Aufgaben des Compliance Officers, seine Stellung im Unternehmen und die ihm insoweit einzuräumenden Rechte und von ihm zu übernehmenden Pflichten ab.


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