02.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Es werden wenige oder keine Anstrengungen unternommen, um Auslandsbestechung zu verfolgen
Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen



02.09.15 - Auslandsbestechung: 20 große Exportländer verstoßen gegen internationale Verpflichtungen
Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass 20 und damit nahezu die Hälfte der Unterzeichnerstaaten der OECD-Konvention, wenige oder keine Anstrengungen unternehmen, um Auslandsbestechung zu verfolgen. 16 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention wird wie im vergangenen Jahr nur vier von 41 Vertragsstaaten eine aktive Verfolgung bescheinigt: Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA.

02.09.15 - Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2014 VIII R 52/12 entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.

02.09.15 - Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter
Eine Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter würde unter die Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen und wäre damit vom Bundeskartellamt zu prüfen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5511) schreibt, ist das Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet worden.

02.09.15 - Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?
Das Bundeskartellamt hat eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen.

02.09.15 - Compliance-Schulung für Unternehmenseinsteiger: Ein Fallbeispiel
Präsenzschulungen bieten eine ausgezeichnete Chance, der Compliance ein Gesicht gegenüber den Mitarbeitern zu geben. Welche Möglichkeiten und Grenzen hier bestehen, wird im folgenden Aufsatz dargestellt. Ein Schwerpunkt ist ein konkretes Fallbeispiel, welches der Autor in seiner Unternehmensgruppe eingesetzt hat. Der große Vorteil einer Präsenzschulung besteht darin, dass die Compliance für die betroffenen Mitarbeiter ein Gesicht erhält, durchaus im wortwörtlichen Sinne. Keine abstrakte Veranstaltung, kein Zentralbereich in der Unternehmenszentrale, sondern ein Mensch tritt auf. Damit wird für die meisten Mitarbeiter erstmalig ein persönlicher Kontakt zur Compliance geschaffen, weg von der rein abstrakten, oft anonym und kalt wirkenden Ebene.


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