03.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Für mehr als 200 Hightec-Produkte soll künftig kein Zoll mehr erhoben werden
Materna GmbH bietet KMU-Beratungsleistungen zum Thema IT-Sicherheit
03.09.15 - Materna berät kleine und mittelständische Unternehmen beim Thema IT-Sicherheit
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Beratungsleistungen für die Themen Internet-Marketing, digitalisierte Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit. Die Initiative "go-digital" des BMWi gilt für die Modellregionen Ruhrgebiet und Sachsen. Auch die Dortmunder Materna GmbH ist autorisierte Partnerin des Bundesministeriums und bietet KMU-Beratungsleistungen für das Thema IT-Sicherheit an. Die Förderung erhalten KMU mit maximal 100 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 20 Millionen Euro im vergangenen Geschäftsjahr. Das Angebot von Materna richtet sich speziell an kleinere IT-Abteilungen, die Materna beim Auf- und Ausbau von Informationssicherheit berät.
03.09.15 - Warum neue NSA-Enthüllungen besonders für Unternehmen wichtig bleiben
Immer noch bringt die Auswertung von Snowdens Dokumenten neue Erkenntnisse über die Tragweite des NSA-Skandals. Laut einem Bericht auf heise online vom 16. August hat der amerikanische Provider AT&T seit Jahren weit über das erforderliche Maß mit der NSA kooperiert. Zuletzt wurden ohne rechtliche Grundlage täglich 60 Millionen E-Mails weitergeleitet, die nicht explizit von der NSA angefragt wurden.
03.09.15 - DVD-Player, Druckerpatronen, Videokameras oder SSD-Festplatten können künftig zollfrei gehandelt werden
Zahlreiche Hightech-Produkte können künftig weltweit einfacher gehandelt werden. Das ist der Inhalt einer Erweiterung des sogenannten Information Technology Agreement innerhalb der Welthandelsorganisation WTO, auf die sich 54 Staaten geeinigt haben, darunter die EU-Mitglieder, die USA, China, Japan, Korea und Taiwan. Demnach sollen die Zölle auf Produkte wie SSD-Festplatten, Tintenpatronen für Drucker, Videokameras, GPS-Geräte, Lautsprecher oder auch bestimmte neuartige Halbleiter vollständig wegfallen. Insgesamt soll für mehr als 200 Produkte künftig kein Zoll mehr erhoben werden.
03.09.15 - Zirkusartisten: Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts erbrachten die Kläger ihre Artistenleistung nicht als Arbeit-, sondern als freie Dienstnehmer
Vereinbart eine Artistengruppe mit einem Zirkusunternehmen, im Rahmen einer Zirkusaufführung eine in einem Video dokumentierte Artistennummer darzubieten, liegt in der Regel kein Arbeitsverhältnis vor. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Die Beantwortung der Frage, welche Art von Rechtsverhältnis vorliegt, erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.
03.09.15 - Unternehmensführung im Wandel: Von der Funktions- zur Prozessorientierung, Teil 2
Familienunternehmen als Antriebskraft der deutschen Wirtschaft sind den heutigen Anforderungen des globalen Wettbewerbs häufig nicht gewachsen. Um die Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern, muss die gesamte Wertschöpfung nach einer prozessorientierten Logik ausgerichtet werden. Die Autoren erläutern, was die Organisationsform eines Familienunternehmens besonders macht, diskutieren die familienunternehmensspezifischen Faktoren eines organisationalen Musterwechsels und vermitteln anhand von drei Praxisbeispielen Einblicke in diese charakteristischen Eigenschaften.
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