02.12.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften beschlossen
Transparency International Deutschland e.V. setzt sich für mehr Transparenz und bessere Beteiligung der Öffentlichkeit bei deutschen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene ein



02.12.15 - Bundeskartellamt und Entega schließen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag über Heizstrompreise 2007 bis 2009
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Entega Energie GmbH, Darmstadt, wegen der Höhe ihrer Heizstrompreise mit einem Vergleich abgeschlossen. Entega hat sich dem Bundeskartellamt gegenüber in einem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag dazu verpflichtet, ihren Heizstrom-Kunden aus den Jahren 2007 bis 2009 jeweils 155,72 Euro (inkl. USt und Zinsen) zurückzuerstatten. Das Bundeskartellamt hatte im September 2009 gegen verschiedene Heizstrom-Versorger Preishöhenmissbrauchsverfahren eingeleitet. Mit Ausnahme des Verfahrens gegen Entega konnten alle übrigen Heizstrom-Verfahren bereits im Herbst 2010 einvernehmlich abgeschlossen werden (siehe Pressemeldung vom 29. September 2010). Gegen Entega erließ das Bundeskartellamt im März 2012 eine Rückzahlungsanordnung (siehe Pressemeldung vom 20. März 2012). Seither war die Beschwerde der Entega gegen diese Verfügung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Sowohl der Ausgang des Gerichtsverfahrens, als auch dessen weitere Dauer waren bis auf weiteres nicht absehbar. Eine Fortführung lag nach der Überzeugung des Bundeskartellamtes deshalb nicht im Interesse der betroffenen Kunden.

02.12.15 - Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 10. September 2015 (IV R 8/13) entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit blieb die Klage von ehemaligen Gesellschaftern einer Personengesellschaft ohne Erfolg. Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn des Unternehmens. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG) angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist.

02.12.15 - Bundeskabinett fasst Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften neu
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften beschlossen. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, betonte: "Für Kreative und die Kreativwirtschaft hat der Gesetzentwurf hohe Bedeutung. So ist es ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, dass der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten bleibt. In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen: Solidarität der Kreativen untereinander und Raum für verschiedene künstlerische Ausdrucksformen - mit diesem Selbstverständnis fördern die Verwertungsgesellschaften nicht zuletzt auch die kulturelle Vielfalt hierzulande."

02.12.15 - Änderung des Aktienrechts: Künftig sollen Gesellschaften die Möglichkeit erhalten, stimmrechtslose Vorzugsaktien herauszugeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist
Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts (18/4349) in etwas veränderter Fassung gebilligt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sollen danach zum Kernkapital zählen können, und Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen. Außerdem soll unter anderem die Transparenz über die Eigentümer nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden. Der "Vorzug" bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien wird bisher "als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital", wie die Bundesregierung in der Begründung zur Aktienrechtsnovelle schreibt. Künftig sollen Gesellschaften die Möglichkeit erhalten, stimmrechtslose Vorzugsaktien herauszugeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. Stattdessen kann der Vorzug in einer Mehrdividende bestehen.

02.12.15 - Transparency Deutschland fordert legislativen Fußabdruck: In Deutschland Verbesserungsbedarf bei Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung
Transparency International Deutschland e.V. setzt sich für mehr Transparenz und bessere Beteiligung der Öffentlichkeit bei deutschen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene ein. Dass im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit noch Nachholbedarf besteht, zeigt der veröffentlichte OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2015. Die OECD attestiert der Bundesrepublik hinsichtlich Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung im internationalen Vergleich nur ein durchschnittliches Abschneiden. Zwar verfüge Deutschland über ein etabliertes Konsultationssystem, die breite Öffentlichkeit werde jedoch nur selten eingebunden. Die Hauptkritikpunkte seien die fehlende Transparenz der Konsultationen sowie die unzureichende Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des Gesetzgebungsprozesses sowie die am Gesetzgebungsprozess beteiligten Interessenverbände und deren Stellungnahmen. Insgesamt empfiehlt der Bericht eine Erhöhung der Transparenz durch die Veröffentlichung der Kommentare, die von den Stakeholdern während des Prozesses eingehen.


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