09.07.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Durch die von der Bundesregierung am 27. Mai 2015 beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird es bei der Umsetzung durch die Anbieter zu deutlich mehr Datenspeicherungen kommen als zu Zeiten der letzten Vorratsdatenspeicherung
Bisher werden in den Doppelzahlungsanalysen nur heuristisch intuitive Verfahren eingesetzt. Mit dem Aufsatz wird ein theoretisch fundiertes Verfahren, die Levenshtein-Distanz, in die Diskussion und betriebswirtschaftliche Praxis eingeführt



09.07.15 - Vorratsdaten: Gesetzesentwurf sieht Speicherung in bislang unbekanntem Ausmaß vor
Durch die von der Bundesregierung am 27. Mai 2015 beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird es bei der Umsetzung durch die Anbieter zu deutlich mehr Datenspeicherungen kommen als zu Zeiten der letzten Vorratsdatenspeicherung. Zu diesem Fazit kommt eine neue Stellungnahme von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. Grund dafür sind hauptsächlich die veränderten technischen Gegebenheiten. Anders als noch vor zehn Jahren reicht heute die IP-Adresse alleine nicht mehr aus um einen bestimmten Anschluss zu identifizieren. Anbieter müssen vielmehr eine neue, riesige Datenbank aufbauen, die neben IP-Adressen auch den so genannten Port, der den genutzten Dienst feststellt, aufzeichnet, sowie den genauen Zeitstempel, der die Nutzung eines Dienstes idealer Weise bis auf die Millisekunde genau festhält.

09.07.15 - Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz bedar es vor einer Verabschiedung des geplanten Gesetzes eines ergebnisoffenen Verfahrens mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung
In einer aktuellen Entschließung weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden hin. Sie kann nicht erkennen, dass der Entwurf die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind, voll berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für folgende Aspekte:
>> Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern (z. B. Abgeordneten, Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten),
>> Differenzierung nach Datenarten, Verwendungszwecken und Speicherfristen,
>> Fehlen einer Evaluierungsklausel.

09.07.15 - BFH-Entscheidung bedeutet für Zwangsverwalter eine erhebliche Änderung ihrer Aufgaben und Pflichten
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Urteil vom 10. Februar 2015 (IX R 23/14) entschieden, dass neben dem Schuldner auch der Zwangsverwalter die aus der Zwangsverwaltung eines (vermieteten) Grundstücks resultierende Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten muss. Er hat insoweit als Vermögensverwalter die steuerlichen Pflichten des Schuldners als eigene zu erfüllen (§ 34 Abs. 3 i.V.m. § 33 der Abgabenordnung). Daran ändert sich nichts, wenn während fortbestehender Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird.

09.07.15 - Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die bisherige Rechtsprechung zur Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhte auf der vom Senat vollständig aufgegebenen Surrogatstheorie. Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht mehr Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern ein reiner Geldanspruch. Dieser verdankt seine Entstehung zwar urlaubsrechtlichen Vorschriften. Ist der Abgeltungsanspruch entstanden, bildet er jedoch einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.

09.07.15 - Innovative Verfahren in der Kreditorenrevision
Bisher werden in den Doppelzahlungsanalysen nur heuristisch intuitive Verfahren eingesetzt. Mit dem Aufsatz wird ein theoretisch fundiertes Verfahren, die Levenshtein-Distanz, in die Diskussion und betriebswirtschaftliche Praxis eingeführt. Die methodischen Grundlagen der Levenshtein-Distanz und die organisatorische Einbindung der Doppelzahlungsanalysen in die interne Revision werden erläutert. Mit dem Algorithmus lassen sich die Ähnlichkeiten z. B. in den Rechnungsnummern messbar machen. Es wurden die Levenshtein-Distanzen für verschiedene Fehlerarten berechnet und einer praktischen Evaluation unterzogen. Die Berechnungen werden transparent in Matrizen (Dynamic-Programming-Ansatz) und die Ergebnisse zusätzlich übersichtlich in einem Entscheidungsbaum dargestellt. Die durchgeführten Berechnungen mit diesem Verfahren zeigen die Eignung der Levenshtein-Distanz und motivieren zu weiteren Untersuchungen.


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