10.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch Edeka untersagt
Der Bundestag beriet in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes-Entwurf zur Bekämpfung von Korruption
10.04.15 - Korruptionsgesetz: Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung überfällig, Hackerparagraph überflüssig
Der Bundestag beriet in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes-Entwurf zur Bekämpfung von Korruption. Der Regierungsvorschlag enthält neben der lange überfälligen Umsetzung europäischer Strafrechtsabkommen in nationales Recht auch die Forderung nach einer Verschärfung des Strafmaßes bei Aktivitäten, die unter den sogenannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) fallen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die Mitgliedstaaten, dazu verpflichtet, Angriffe auf Informationssysteme unter Strafe zu stellen.
10.04.15 - Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch Edeka untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt. Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann wären die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und aufgrund der Beseitigung einer bedeutenden Wettbewerbskraft für die verbliebenen Wettbewerber zukünftig entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden.
10.04.15 - Einführung einer Infrastrukturabgabe bei Entlastung der Inländer eine europarechtlich verbotene mittelbare Diskriminierung?
Die Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) und die gleichzeitige Senkung der Kfz-Steuer für deutsche Fahrzeughalter mit EU-Recht wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Dies wurde deutlich bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dabei ging es hauptsächlich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe". Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Steuerentlastungsbeträge erhalten.
10.04.15 - Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1992 zur Lkw-Maut untersagt Schlechterstellung ausländischer Verkehrsunternehmen gegenüber inländischen
Die Absicht der Bundesregierung, eine Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Autobahnen (Pkw-Maut) einzuführen und im Gegenzug für Inländer die Kraftfahrzeugsteuer entsprechend zu senken, ist mit europäischem Recht vereinbar. Diese Auffassung vertraten am Montag übereinstimmend zwei Rechtsexperten, Professor Friedemann Kainer von der Universität Mannheim und Professor Christian Hillgruber von der Universität Bonn, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz. Beide stellten fest, dass zwischen der hier behandelten Entlastung bei der Kfz-Steuer für Inländer und der mit einem anderen Gesetz, aber gleichzeitig einzuführenden Infrastrukturabgabe für alle Autobahnnutzer ein Sachzusammenhang bestehe.
10.04.15 - Compliance-Management und Controlling
Der vorliegende Beitrag identifiziert Verbindungen der beiden Unternehmensfunktionen Compliance-Management und Controlling. Die besondere Bedeutung dieser Zusammenführung ergibt sich aus der Vermutung, dass der Einbezug des Controllings in das System des Compliance-Managements Effektivitäts- und Effizienzgewinne ermöglicht. In Deutschland werden jährlich circa 675.000 Fälle von Wirtschaftskriminalität mit einem Gesamtschaden von ungefähr 20 Milliarden EUR bekannt. Nicht zuletzt deswegen ist das Thema Compliance-Management in aller Munde. Unter dem Begriff Compliance-Management werden im Wesentlichen alle Maßnahmen verstanden, die auf die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln ausgerichtet sind.
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