11.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten
Eine hohe Anzahl von Filialen im In- und Ausland adäquat, in vollem Umfang und fortlaufend zu prüfen, erfordert hohe personelle Ressourcen


11.09.15 - Bundeskartellamt gibt deutsch-französische Panzerbauer-Fusion frei
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der Wegmann & Co. GmbH und der französischen GIAT Industries S.A. freigegeben. Die Unternehmen beabsichtigen, die geschäftlichen Aktivitäten ihrer beiden Tochterunternehmen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG ("KMW") und Nexter Systems S.A. ("Nexter") in ein neu zu gründendes 50:50 Gemeinschaftsunternehmen einzubringen. Das Vorhaben betrifft verschiedene Bereiche der Rüstungsindustrie, insbesondere die Entwicklung und Herstellung von gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeugen, aber auch den Umbau und die Modernisierung sowie die Instandsetzung von gepanzerten Militärfahrzeugen.

11.09.15 - Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten: Verbraucherschlichtungsstellen sollen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden
Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten. So fordert die Länderkammer unter anderem, dass die einzurichtenden Verbraucherschlichtungsstellen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden sollen. Auch eine Universalschlichtungsstelle solle der Bund einrichten, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates in einer Unterrichtung der Bundesregierung. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf sieht hingegen vor, dass das jeweilige Bundesland für die Anerkennung der Stellen zuständig sein sowie eine Universalschlichtungsstelle vorhalten soll.

11.09.15 - Arbeitskampfrecht - Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen
Die von einem Streik der Fluglotsen am 6. April 2009 am Stuttgarter Flughafen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge. Die vier Klägerinnen betreiben Luftverkehrsunternehmen. Die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen des Flugsicherungspersonals in Deutschland. Im Frühjahr 2008 forderte die GdF den Betreiber des Verkehrsflughafens Stuttgart - die Flughafen Stuttgart GmbH - zu Tarifverhandlungen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer der Vorfeldkontrolle/Verkehrszentrale auf. Vom 3. bis 6. März 2009 fand zunächst ein befristeter Streik dieser Beschäftigten statt, der danach auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.

11.09.15 - Im Einkommensteuerbescheid blieben die Kapitaleinkünfte daher unberücksichtigt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist für ihren Einkommensteuerbescheid stellte die Klägerin einen Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 12. Mai 2015 (VIII R 14/13) die für die Steuerpflichtigen wichtige Frage entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (sog. Günstigerprüfung) nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestellt werden kann. In dem Verfahren VIII R 14/13 erzielte die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus einer Leibrente. Zudem erzielte sie Kapitalerträge, die sie nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angab, da dafür schon die Abgeltungsteuer von 25 Prozent abgeführt worden war.

11.09.15 - IT-basiertes Kennzahlensystem als unterstützendes Werkzeug der Filialrevision
Eine hohe Anzahl von Filialen im In- und Ausland adäquat, in vollem Umfang und fortlaufend zu prüfen, erfordert hohe personelle Ressourcen. Da diese meist nicht ausreichend vorhanden sind, greifen viele Revisionsabteilungen auf Self-Audits oder stichprobenhafte Prüfungen bestimmter Filialen zurück. Diese Praktiken bieten oftmals nicht die gewünschte objektive Prüfungstiefe und sind suboptimal in der Aufdeckung von Fraud, Compliance-Verstößen oder Prozessschwächen. Eine mögliche Lösung ist der Einsatz eines Systems, welches mit Hilfe einer Vielzahl an Kennzahlen aus unterschiedlichsten Bereichen genau die Problemfilialen ausgibt und Schwachstellen gezielt darstellt. Damit ist eine gezielte Prüfung von auffälligen Filialen auch mit begrenzten Ressourcen möglich. Der Zentralbereich Group Auditing & Risk Management der Douglas Holding AG hat ein solches System implementiert und zeigt praxisnah dessen Funktionsweise und Aufbau.


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