10.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und weitere Institutionen haben in der neuesten Ausgabe der Datenschutznachrichten (DANA) 03/2015 ihre Position zum Thema "Rote Linien zur EU-DSGVO" zusammengefasst
Die beklagte Apple Inc. ist Inhaberin des auch in Deutschland geltenden europäischen Patents 1 964 022 (Streitpatents): Die Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH hat das Streitpatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen



10.09.15 - Luft im Eis: Preis nach Gewicht und nicht nach Volumen
Dicke Luft am Kühlregal: Manche Hersteller von Speiseeis fügen ihren Eissorten künstlich Luft zu. Verbraucher können das aber schwer erkennen – obwohl es Auswirkungen auf den am Regal angegebenen Grundpreis hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für einen nach Gewicht berechneten Grundpreis ein und fordert eine Änderung der Fertigpackungsverordnung. Der Grundpreis am Regal im Supermarkt soll Verbrauchern beim Preisvergleich helfen. Die Fertigpackungsverordnung regelt, dass sich der Grundpreis bei festen Lebensmitteln auf das Gewicht pro 100 Gramm bezieht, bei flüssigen Lebensmitteln auf das Volumen pro 100 Milliliter. Für Speiseeis gilt eine Ausnahmeregelung, es zählt als fertig verpacktes, flüssiges Lebensmittel und so wird der Grundpreis nach Volumen berechnet. Das führt allerdings zur Verwirrung vieler Verbraucher am Kühlregal.

10.09.15 - Breko äußerst sich zu den "Plänen der Deutschen Telekom, sich durch die Abgabe einer Investitionszusage gegenüber der Bundesnetzagentur von Regulierung freikaufen zu wollen"
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) warnt im Vorfeld des in Kürze erwarteten Entscheidungsentwurfs der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) vor einer Re-Monopolisierung zugunsten der Deutschen Telekom. Diese will sich ganz offensichtlich das exklusive Ausbaurecht im so genannten HVt-Nahbereich (ein Gebiet in einem Radius von etwa 550 Meter um den jeweiligen Hauptverteiler) durch die Abgabe einer Investitionszusage erkaufen. Diese Investitionszusage könnte die Deutsche Telekom im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der BNetzA fixieren.

10.09.15 - In Ableitung von Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta können personenbezogene Daten nur unter Beibehaltung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt verarbeitet werden
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und weitere Institutionen haben in der neuesten Ausgabe der Datenschutznachrichten (DANA) 03/2015 ihre Position zum Thema "Rote Linien zur EU-DSGVO" zusammengefasst. Der europäische Gesetzgeber muss bei der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung einerseits den Schutz der natürlichen Person bei der Verarbeitung personenbezogener Daten garantieren, auf der anderen Seite eine anwendbare Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Betrieben schaffen, fordert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V.

10.09.15 - In einem Urteil vom 25. August 2015 – X ZR 110/13 erklärt der Bundesgerichtshof das Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig
Die beklagte Apple Inc. ist Inhaberin des auch in Deutschland geltenden europäischen Patents 1 964 022 (Streitpatents). Die Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH hat das Streitpatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen. Die Erfindung betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), beispielsweise eines Mobiltelefons. Nach den Ausführungen der Patentschrift war es bekannt, solche Geräte gegen unabsichtliche Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt zeitweise zu sperren und durch Berührung bestimmter Bildschirmbereiche in einer vorgegebenen Reihenfolge wieder zu entsperren. Das Streitpatent möchte das Entsperren benutzerfreundlicher gestalten. Es schlägt daher im Wesentlichen vor, dass der Nutzer zum Entsperren des Geräts eine bestimmte (Finger-)Bewegung (Wischbewegung) auf der Berühroberfläche ausführt. Dabei wird ihm auf dem Bildschirm eine grafische Hilfestellung gegeben, indem sich ein Entsperrbild "im Einklang mit der Fingerbewegung" auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm bewegt.

10.09.15 - Prüfung des Internen Kontrollsystems in Öffentlichen Institutionen
Ziel des Beitrages ist es, Geschäftsleitungen und Management in den Öffentlichen Institutionen für das betriebliche Erfordernis und den betrieblichen Nutzen einer in die zentralen Geschäftsprozesse integrierten internen Überwachung weiter zu sensibilisieren und die Notwendigkeit der Einrichtung effizienter Interner Kontrollsysteme (IKS) in Behörden und deren Anpassung und Aktualisierung an veränderte Rahmenbedingungen weiter zu schärfen. Die Vermeidung eines unsachgemäßen und verschwenderischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln sowie die Notwendigkeit eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern erfordern die Implementierung wirksamer IKS auch in der Öffentlichen Verwaltung. IKS wurden ursprünglich für private – speziell kapitalmarktorientierte – Unternehmen entwickelt. Die hierfür konzipierten Ziele und Strukturen lassen sich – unter Berücksichtigung der entsprechenden Spezifika – "1 zu 1" auf Öffentliche Institutionen übertragen.


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