16.10.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 78/14), dass der Streit um die Verwendung der Farbe Rot durch die Bank Santander vor dem Oberlandesgericht neu verhandelt werden muss
Trade Compliance ist in den meisten international tätigen Großunternehmen heute als Topmanagementaufgabe voll anerkannt. Eine heiße Frage bleibt jedoch, wie das Thema inhaltlich und organisatorisch am besten umgesetzt werden kann



16.10.15 - Effiziente Organisation eines Trade-Compliance-Managements – ein Praxisbeispiel
Trade Compliance ist in den meisten international tätigen Großunternehmen heute als Topmanagementaufgabe voll anerkannt. Eine heiße Frage bleibt jedoch, wie das Thema inhaltlich und organisatorisch am besten umgesetzt werden kann. Immer mehr Unternehmen legen Wert darauf, als positiver Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Dazu gehört, stets rechtskonform zu handeln. Das Trade-Compliance-Management stellt das Einhalten von Gesetzen und Vorschriften im Außenhandel sicher. Es weist zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Managementsystemen und Regelwerken wie zum Beispiel Corporate Governance, Risiko-, Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeits-Management auf. Unternehmen stehen daher vor der Frage, welchem Unternehmensbereich sie das Thema Trade Compliance zuordnen sollen, z. B. der Rechtsabteilung, Finanzen/Controlling, dem Politik- und Regulierungs-Management oder dem Supply-Chain-Management.

16.10.15 - Auf Dienstreise-Online die Reisekosten selbst und rechtskonform abrechnen,bereitstellen und verwalten
stallwanger IT hat ihre Cloud-basierte Lösung Dienstreise-Online in einer erweiterten Version auf den Markt gebracht. Ziel ist es, über neue Funktionen zum Hochladen und Exportieren die Abrechnung von Reisekosten weiter zu automatisieren, zu beschleunigen und komfortabler zu gestalten - für Mitarbeiter sowie für Buchhaltung und Controlling. Die Lösung richtet sich an mittelständische Unternehmen, deren Mitarbeiter ein einfach einsetzbares Instrument für die Berechnung ihrer Reisekosten benötigen, das zentral verwaltet wird und die Prozesse zwischen Finanz- und Personalbereich strafft. Bei Dienstreise-Online können die Mitarbeiter mit wenigen Klicks Reisezeiten und -grund sowie Fahrt-, Hotel- und Bewirtungskosten angeben.

16.10.15 - Compliance-Training bei PwC Deutschland mit Online-Kurs von M.I.T e-Solutions
M.I.T hat eine neue Version des Compliance-Lernprogramms für die deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) umgesetzt. Seit 2011 werden sämtliche PwC-Beschäftigte zu allen relevanten Compliance-Vorschriften per e-Learning sensibilisiert und geschult, von Interessenskonflikten über Geldwäsche bis zu Datenschutz-Themen. Seitdem beauftragt PwC M.I.T im Jahresrhythmus mit der technischen Weiterentwicklung dieses Compliance-Trainings, um aktuelle Inhalte, Gesetze und Richtlinien einzupflegen. Dieses Jahr wurde das 240-minütige Online-Training konzeptionell umgestaltet. PwC-Beschäftigte können den Weg zum erfolgreichen Abschluss des Kurses je nach Vorwissen mit einem neuen, vorgeschalteten Assessment abkürzen.

16.10.15 - Business Keeper-Webseite mit European Privacy Seal ("EuroPriSe") ausgezeichnet
Die Unternehmenswebseite von Business Keeper bietet nicht nur Informationen rund um den Einsatz und die Ausgestaltungsmöglichkeiten des mehrfach zertifizierten elektronischen Hinweisgebersystems (Business Keeper Monitoring System), sondern auch einen direkten und datenschutzkonformen Zugang zu den öffentlich erreichbaren Kundenapplikationen. Bereits seit 2013 führt die Hinweisgeber-Anwendung (BKMS System) zwei Zertifizierungen nach europäischem und nationalem Datenschutzrecht. Nun ist das Unternehmen noch einen Schritt weiter gegangen und hat auch seine allgemeine Internetpräsenz unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutzbestimmungen begutachten und zertifizieren lassen.

16.10.15 - Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der Farbmarke Rot – Zurückverweisung an das OLG
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 78/14), dass der Streit um die Verwendung der Farbe Rot durch die Bank Santander vor dem Oberlandesgericht neu verhandelt werden muss. Der Kläger, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, zu der die Sparkassen gehören, die in Deutschland 16.000 Geschäftsstellen betreiben und Bankdienstleistungen für Privatkunden erbringen. Die Sparkassen setzen seit Jahrzehnten in Deutschland die rote Farbe im Rahmen ihres Marktauftritts ein. Der Kläger ist seit 2002 Inhaber der als verkehrsdurchgesetztes Zeichen eingetragenen deutschen Farbmarke "Rot" (HKS-Farbe 13), die für Bankdienstleistungen für Privatkunden eingetragen ist.


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