18.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Zweifel an der Erforderlichkeit einer Speicherung der Fluggastdaten aller Passagiere bestehen fort
vzbv: Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt muss dringend gestärkt werden
18.02.15 - Finanzanlagenvermittler endlich der BaFin unterstellen
Mit Blick auf die Beratung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundesrat betonten der vzbv und die DK gemeinsam, dass der Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt dringend gestärkt werden muss. Zahlreiche Maßnahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfs gehen in die richtige Richtung. Doch kann aus Sicht der Verbraucher- wie der Kreditwirtschaftsverbände dieses Ziel tatsächlich nur dann erreicht werden, wenn auch alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes uneingeschränkt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen.
18.02.15 - Bayerns Justizminister stellt im Bundesrat Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vor
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat im Bundesrat den bayerischen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgestellt: "Korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitswesen untergraben das für jede Behandlung erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufsträgern, können sich auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung auswirken und den Wettbewerb verfälschen."
18.02.15 - Pläne für ein europäisches PNR-System: Zweifel bestehen weiter
Nach den Attentaten von Paris mehren sich die Forderungen, auch in Europa sollten die Polizeibehörden die Fluggastdaten (sog. PNR-Daten) von allen Reisenden für alle Flüge erheben und über Jahre speichern. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, erklärte dazu: "Meine Zweifel an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer umfassenden, anlasslosen Speicherung der Fluggastdaten aller Passagiere bestehen fort. Ich sehe sie durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014 zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bestärkt. Es ist an den Regierungen und der Europäischen Kommission darzulegen, wie und warum die mehrjährige anlasslose Speicherung ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel ist, das den strengen Anforderungen des EuGH gerecht wird."
18.02.15 - Andrea Voßhoff zu erweiterten Verbandsklagerechten
Zu dem am 4. Februar 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung erweiterter Verbandsklagerechte von Verbraucherverbänden bei datenschutzrechtlichen Verstößen erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff:
"Das Ziel der Bundesregierung, dem Datenschutz zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Dass dazu Verbraucherverbände künftig Zuwiderhandlungen von Unternehmen beim Umgang mit zu kommerziellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten von Verbrauchern abmahnen und im Wege der Unterlassungsklage verfolgen können, kann hilfreich sein. .."
18.02.15 - Ein Leitfaden zur Sicherstellung arbeitsschutzrechtlicher Compliance
Das Arbeitsschutzrecht ist nach wie vor im Wandel: Der seit geraumer Zeit eingeschlagene Weg des deutschen Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, moderne Arbeitsschutzverordnungen zu erlassen, wird in Gestalt einer neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V) fortgesetzt. Die amtliche Bezeichnung der BetrSich V lautet dabei "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln". Diese Verordnung ist Art. einer aus insgesamt drei Artikeln bestehenden Artikelverordnung, die durch eine Änderung der Gefahrstoffverordnung (Art. 2) und eine Regelung über das In- und Außerkrafttreten (Art. 3) ergänzt wird.1 Der zuletzt genannten Norm in Gestalt des Beschlusses des Bundesrats vom 28.11. 2014 zufolge soll das neue Betriebssicherheitsrecht am 1. 6.2015 in Kraft treten.
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