18.03.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Es gibt noch zu viele Unklarheiten und Probleme bei der Realisierung des Mindeslohngesetzes
Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet halten eine stärkere Reglementierung von Investitionen durch die Politik für unnötig
18.03.15 - Bürokratiemonster Mindestlohn: Die fünf größten Herausforderungen für Arbeitgeber
Das Mindestlohngesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, wird die Unternehmen noch lange beschäftigen. Zu dieser Einschätzung kommen Experten des Software-Herstellers Sage, Nummer zwei im Markt für Lohnsoftware, und die Arbeitsrechtler von Kleffner Rechtsanwälte. Es gebe noch zu viele Unklarheiten und Probleme bei der Realisierung der neuen Anforderungen. Gemeinsam haben daher die Sage Produktmanagerin, Dr. Andrea Schmidt, und Rechts-Experte Markus Kleffner die fünf größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Mindestlohns identifiziert.
18.03.15 - Neues Kleinanlegerschutzgesetz würde Mehrheit der Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen vertreiben
Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet fühlen sich über Chancen und Risiken ihrer Geldanlage in Start-ups gut informiert und halten eine stärkere Reglementierung von Investitionen durch die Politik für unnötig. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 130 Investoren. So geben 90 Prozent der Crowdinvesting-Nutzer an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden.
18.03.15 - In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf
Die Deutsche Bundesregierung möchte sich nicht konkret zu der Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Berliner "Fête de la musique" äußern. Dies geht aus einer Antwort (18/3973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807) hervor.
18.03.15 - ULD: "Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung"
Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer gehalten, ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung haften verschuldensunabhängig auch Auftraggeber, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betrauen. Zur Begrenzung des Haftungsrisikos ist der Auftraggeber gehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür ist es weder nötig noch datenschutzrechtlich zulässig, sensible Beschäftigtendaten pauschal an Auftraggeber weiterzugeben. Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme mit dem Titel "Auftraggeberhaftung für den ‚Mindestlohn‘ aus Datenschutzsicht" hin.
18.03.15 - Continuous Auditing zwischen Theorie und Praxis
Die Interne Revision muss sich bereits seit vielen Jahren der technologischen Entwicklung der Unternehmenswelt stellen. Hierzu zählt nicht nur die Prüfung von IT-Systemen, sondern auch die Nutzung von Informationstechnologie zur Verbesserung der eigenen Funktion. Vor diesem Hintergrund werden immer wieder die Begriffe Continuous Auditing und Continuous Monitoring diskutiert, die als automatisierte Prüfansätze die Leistung und Leistungsfähigkeit der Revision verbessern sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht die praktische Bedeutung des Continuous Auditing vor diesem Hintergrund.
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