24.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die geplante Übernahme von TNT Express durch die FedEx Corporation mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht
Die Europäische Kommission hat einen Rechtsakt zur Schaffung eines einfacheren, moderneren und stärker integrierten EU-Zollsystems angenommen, um den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken
24.08.15 - Europäische Kommission modernisiert EU-Zollverfahren
Die Europäische Kommission hat einen Rechtsakt zur Schaffung eines einfacheren, moderneren und stärker integrierten EU-Zollsystems angenommen, um den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken. Dieser Rechtsakt beruht auf dem Zollkodex der Europäischen Union, der im Jahr 2013 angenommen wurde und die Zollverfahren des 21. Jahrhunderts regelt. Die Zolldienste spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Außengrenzen der EU und der Erleichterung des Handels. Die Zollunion ist der operative Arm eines Großteils der handelspolitischen Maßnahmen der EU. Darüber hinaus werden die Zollbehörden von staatlichen Stellen zunehmend beauftragt, deren politische Maßnahmen an der Grenze durchzusetzen. Die EU-Zollbehörden haben mit 16 Prozent des Welthandels zu tun, was über zwei Milliarden Tonnen Waren pro Jahr im Wert von 3400 Mrd. EUR entspricht.
24.08.15 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission nimmt geplante Übernahme von TNT durch FedEx unter die Lupe
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die geplante Übernahme von TNT Express durch die FedEx Corporation mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Beide Unternehmen sind wichtige Akteure auf dem internationalen Markt für Paketzustellungen. Die Kommission hat Bedenken, dass die beiden einzigen verbleibenden Konkurrenten – UPS und DHL – auf einer Reihe von europäischen Märkten für internationale Paketzustelldienste (Expressdienste und Standardzustellungen) nicht genügend Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen ausüben würden. Dies könnte sich für Geschäfts- und Privatkunden in höheren Preisen niederschlagen. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, d.h. bis zum 8. Dezember 2015, eine Untersuchung durchführen, um festzustellen, ob sich ihre Bedenken bestätigen. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
24.08.15 - Vorsätzlicher Verstoß gegen das Datenschutzgesetz: Verwaltungsanordnung erklärt den Zwang zur Verwendung des echten Namens im sozialen Netzwerk für unzulässig
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat wegen eines Verstoßes gegen das Telemediengesetz und das Personalausweisgesetz eine Anordnung gegen die Facebook Ireland Ltd. erlassen. Das Unternehmen wird darin verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Die Sperrung eines Nutzerkontos, die aufgrund der pseudonymen Nutzung vorgenommen wurde, ist aufzuheben. Weiter wird angeordnet, dass Facebook die einseitige Änderung des Kontos auf den wirklichen Namen des Nutzers zu unterlassen hat. Außerdem ist die Forderung der Vorlage von amtlichen Lichtbildausweisen (Personalausweis oder Reisepass) zum Identitätsnachweis durch Übersendung digitaler Kopien unzulässig.
24.08.15 - Flugpreise müssen immer alle unvermeidbaren Kostenbestandteile enthalten
Bei jeder Angabe von Flugpreisen sind Endpreise anzugeben. Zwingend anfallende Steuern, Gebühren oder Kerosinzuschläge sind von vornherein in den Preis einzurechnen. Das gilt auch bei tabellarischen Übersichten von verschiedenen Flugangeboten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG entschieden. Mit seinem Urteil setzt der BGH die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Januar 2015 um. Der EuGH hatte grundsätzliche Feststellungen zur Auslegung der europäischen Luftverkehrsdienste-Verordnung (VO 1008/2008) getroffen. Danach ist der Endpreis bereits bei der erstmaligen Angabe von Preisen auszuweisen und für jeden angezeigten Flug anzugeben. Sinn und Zweck der Verordnung sei es, dass Kundinnen und Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen können. Demnach bestehe die Pflicht zur Endpreisangabe zu jedem Zeitpunkt.
24.08.15 - Schwächen der neuen EU-Vergaberichtlinie beim Austausch von Informationen über Korruptionstaten
Die Kontrolle des Ausschlusses korrupter Wirtschaftssteilnehmer in der EU ist ineffektiv. Die fehlende Wirkung der Regelung zum Ausschluss korrupter Bieter ist nicht auf eine fehlende Richtlinienumsetzung, sondern auf Schwächen der EU-Vergaberichtlinie zurückzuführen. Es fehlt an einem EU-weiten Austausch von Informationen über Korruptionstaten. Im Folgenden wird zunächst dargestellt, dass es kein Informationssystem gibt, das alle Korruptionsverurteilungen in der Europäischen Union erfasst und zugleich öffentlichen Auftraggebern zugänglich macht (A.). Anschließend wird ein Informationssystem zur Übermittlung von Daten über verurteilte Wirtschaftsteilnehmer an öffentliche Auftraggeber erarbeitet (B.).
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