27.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Wann dürfen im öffentlichen Dienst Cloud-Angebote genutzt werden? Eine Frage, die in diesem Sommer die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung verstärkt beschäftigte
Der Bundestag hat es beschlossen, das umstrittene Speichergesetz. Es verpflichtet nun Telekommunikationsunternehmen die Kommunikationsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern, Handy-Standortdaten müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden
27.11.15 - Folgeschäden nicht aus den Augen verlieren - Rechtsgutachten weist auf Risiken für Verbraucher hin
2,4 Millionen Halter von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, müssen ihre Autos zur Umrüstung in die Werkstatt bringen. "Volkswagen hat das Vertrauen von Verbraucher weltweit missbraucht und diese über die Umwelteigenschaften ihrer Autos massiv getäuscht. Politik und Wirtschaft sind gefordert, für Wahrheit und Klarheit beim Autokauf zu sorgen", so der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Verbrauchertäuschung dürfe nicht zum Schaden der Verbraucher führen. Müller fordert von Volkswagen maximale Kulanz gegenüber den getäuschten Verbrauchern. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv kommt zu dem Ergebnis, dass VW nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet wäre, sämtliche Folgekosten zu tragen.
27.11.15 - Neuer IT-Ratsbeschluss zur Verwendung von Cloud-Diensten bereits überholt
Wann dürfen im öffentlichen Dienst Cloud-Angebote genutzt werden? Eine Frage, die in diesem Sommer die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung verstärkt beschäftigte. Der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung verfasste dazu nun einen Beschluss. Dieser Beschluss vom 29. Juli 2015 erklärt vorab, dass eigene IT-Systeme "zu bevorzugen" sind, Cloud-Dienste von Privatanbietern jedoch eingesetzt werden können, wenn sie den Leistungsanforderungen entsprechen. Der Beschluss fasst die Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung zusammen. Eine zentrale Forderung ist, dass die Cloud-Dienst-Angebote gerade in Bezug auf Sicherheit intensiv zu prüfen sind, bevor Daten und deren Verarbeitung ausgelagert werden.
27.11.15 - Die Vorratsdatenspeicherung: Zwei mal gekippt, jetzt wieder da
Der Bundestag hat es beschlossen, das umstrittene Speichergesetz. Es verpflichtet nun Telekommunikationsunternehmen die Kommunikationsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern, Handy-Standortdaten müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden. Die große Mehrheit im Bundestag hat das Gesetz beschlossen wenn auch 148 Abgeordnete dagegen gestimmt haben. Was gespeichert wird sind nicht nur die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer von Anrufen, sondern auch die IP-Adressen von Computern. E-Mail-Verkehrsdaten sind allerdings ausgenommen. Dafür werden SMS-Inhalte gespeichert, weil sie sich technisch nicht von den Stammdaten trennen lassen. Ein Fakt, der erst kurz vor der Abstimmung bekannt wurde. Dies ist grundsätzlich nicht in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deswegen dürfen diese Inhalte zunächst nicht weiter gegeben werden, zumindest nicht, bis sich beispielsweise ein Ermittler diese Maßnahme hat separat genehmigen lassen.
27.11.15 - Neuer Leitfaden für eine bessere Verwendung von EU-Geldern: Europäische Kommission hilft Mitgliedstaaten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Leitfaden, der öffentlichen Bediensteten in der gesamten EU dabei helfen soll, die häufigsten Fehler bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit Projekten zu vermeiden, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanziert werden. Im Einklang mit der Initiative eines "ergebnisorientierten EU-Haushalts" will die Kommission sicherstellen, dass das Geld der Steuerzahler effizient und transparent eingesetzt wird. Knapp die Hälfte der Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds fließen im Zuge öffentlicher Aufträge in die Realwirtschaft. Corina Crețu, EU-Kommissarin für Regionalpolitik, erklärte: "Eine meiner Prioritäten besteht darin, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, EU-Mittel besser zu verwalten und zu investieren, und dieser Leitfaden ist hierfür ein wertvolles Instrument. Durch die Verringerung von Fehlern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden die EU-Investitionen schneller Wirkung bei Wachstum und Beschäftigung zeigen, und der EU-Haushalt wird geschützt."
27.11.15 - Europäisches Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an
Die bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament angenommenen neuen EU-Vorschriften sollen bestimmte Finanztransaktionen transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern. Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz SFT-Verordnung) durch das Europäische Parlament. Diese von der Europäischen Kommission im Januar 2014 vorgeschlagene neue Verordnung wird die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor erheblich erhöhen. Sie trägt ebenfalls dazu bei, die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken zu erkennen und deren Umfang zu ermessen. Diese Verordnung steht mit der Zusage der G-20-Staats- und -Regierungschefs in Einklang, für mehr Transparenz an den Finanzmärkten zu sorgen.
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