09.08.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG muss sich die Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch auf die betroffenen Berufsgruppen beziehen
Hersteller dürfen Produkte nicht unter der Bezeichnung "Käse" oder "Cheese" anbieten, wenn sie keine tierische Milch enthalten



09.08.16 - Milch ist also nur das, was aus einem Euter kommt, ohne irgendwelche Veränderungen
Hersteller dürfen Produkte nicht unter der Bezeichnung "Käse" oder "Cheese" anbieten, wenn sie keine tierische Milch enthalten. Denn das ist ein Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften und eine Irreführung des Kunden. Auch vegane Produkte sind davon nicht ausgenommen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Trier (Landgericht Trier, Urteil vom 24.03.2016, Az. 7 HK O 58/15).

09.08.16 - Heilung einer fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung
Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG muss sich die Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch auf die betroffenen Berufsgruppen beziehen. Bei einer beabsichtigten Entlassung aller Arbeitnehmer wegen Stilllegung des Betriebs kann eine unterbliebene Unterrichtung über die Berufsgruppen jedoch durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden. Dieser muss zu entnehmen sein, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht.

09.08.16 - Studie zu Datenanalysen in Unternehmen: Entscheidungen werden zunehmend auf Basis moderner Datenanalysen getroffen
Immer mehr Unternehmen in Deutschland treffen relevante Entscheidungen auf Basis von Datenanalysen und schaffen es auch, die entsprechenden Erkenntnisse nutzbringend anzuwenden – allen voran im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobilindustrie. Öffentliche Verwaltungen sind dem Thema "Big Data" gegenüber deutlich weniger aufgeschlossen.

09.08.16 - "RiskNET Summit 2016": Risiken erkennen und Chancen suchen
Als deutschsprachiges Kompetenzzentrum zu den Themen Risikomanagement, Corporate Governance und Compliance veranstaltet RiskNET den kommenden RiskNET Summit am 8. und 9. Oktober 2016 im Schloss Hohenkammer bei München. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung stehen vielfältige Themenschwerpunkte aus der Welt des Risikomanagements sowie dem Compliance- und Governance-Umfeld.


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