14.10.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt
AxiomSL wurde von der Commerzbank dafür ausgewählt, den SEC 15c3-1 sowie andere behördliche Aufträge zu liefern


14.10.16 - Mit einer Feststellungsklage hat die Klägerin geltend gemacht, der beklagte Landkreis sei im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverträgen mit dem J. e.V. eingetreten
Ein Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Bei der Prüfung, ob eine solche Einheit ihre Identität bewahrt, müssen sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen im Rahmen einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden, ohne dass Teilaspekte isoliert betrachtet werden dürfen.

14.10.16 - Klägerin hat für den durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Arbeitsausfall nach § 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 der am 1. August 2010 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 in Verbindung mit § 13 AEntG*. Die Klägerin war vom 15. Juli bis zum 15. Dezember 2013 beim Beklagten, der damals einen ambulanten Pflegedienst betrieb, als Pflegehilfskraft beschäftigt.

14.10.16 - Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis
Ein Arbeitsvertrag kann auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat. Die Klägerin war für die Beklagte in der Zeit vom 15. Juni 2009 bis zum 31. August 2010 als Heimarbeiterin tätig. Ab dem 1. September 2010 wurde sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der Beklagten beschäftigt. Der zunächst für die Dauer von einem Jahr befristete Arbeitsvertrag wurde durch Ergänzungsvertrag vom 12. Mai 2011 bis zum 31. August 2012 verlängert.

14.10.16 - Finanzmarkt-Compliance: Commerzbank wählt die strategische Plattform von AxiomSL für ihre SEC 15c3-1 und andere Handelsinstitut-Meldungen
AxiomSL, Anbieterin von aufsichtsrechtlichen Meldewesen- und Riskomanagementlösungen, wurde von der Commerzbank, der zweitgrößten Bank Deutschlands, dafür ausgewählt, den SEC 15c3-1 sowie andere behördliche Aufträge zu liefern, wie beispielsweise den Financial and Operational Combined Uniform Single (FOCUS), den Treasury International Capital (TIC), die außerbilanzielle Berichterstattung (OBS) und weitere Meldungen basierend auf amerikanischen Handelsinstituten. Die Bank entschied sich aufgrund ihres Umgangs mit komplexen Dateninfrastrukturen und ihrer Automatisierung der Anforderungen an das aufsichtsrechtliche Meldewesen auf einer Plattform, für die Einbindung der integrierten Plattform von AxiomSL.


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