17.03.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Neues Abkommen über Steuertransparenz zwischen EU und Andorra unterzeichnet
Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren angenommen
17.03.16 - Bekämpfung von Steuerhinterziehung: EU und Andorra unterzeichnen neues Abkommen über Steuertransparenz
Die EU und Andorra haben ein neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das Bürgerinnen und Bürgern der EU das Verbergen nicht versteuerter Einkünfte bei Finanzinstituten in Andorra erschweren wird. Ab 2018 werden Andorra und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei austauschen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass beide Seiten bessere Mittel für die Identifikation und Verfolgung von Steuersündern erhalten und diese das Bankgeheimnis nicht länger zum Verbergen von Einkünften und Vermögenswerten im Ausland nutzen können.
17.03.16 - Fahrzeugemissionen im praktischen Fahrbetrieb: Rat gibt grünes Licht für zweites Maßnahmenpaket
Der Rat der Europäischen Union hat grünes Licht für die Annahme des zweiten Pakets mit Vorschriften für Tests zur Messung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions/RDE) gegeben. Die neuen Tests sollen eine genauere Messung der Schadstoffemissionen von Pkw und anderen leichten Fahrzeugen ermöglichen.
17.03.16 - Mindestvorschriften sollen eine bessere Beachtung des Rechts auf ein faires Strafverfahren sicherstellen
Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren angenommen. Sie enthält Mindestvorschriften, die eine bessere Beachtung des Rechts auf ein faires Strafverfahren sicherstellen sollen. Die Richtlinie ergänzt somit den geltenden Rechtsrahmen, nämlich die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta. Sie soll bewirken, dass die Justizbehörden der Mitgliedstaaten einander stärker vertrauen, und auf diese Weise die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen erleichtern.
17.03.16 - Mythos Sonderprüfung – Entzauberung einer Exotin
Intuitiv werden unter dem Begriff Sonderprüfung in der Internen Revision alle Prüfungen zusammengefasst, die weder Bestandteil des ursprünglich genehmigten Jahresprüfungsplans waren noch im Rahmen einer regulären, genehmigten und risikoorientierten Anpassung in den Jahresprüfungsplan aufgenommen wurden. Möchte man sich aber im Detail zum Thema Sonderprüfung informieren, so wird man trotz der operativen Bedeutung in der Revisionsliteratur nicht schnell und umfassend fündig. Dabei stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Wer kann eine Sonderprüfung beauftragen? Wer ist an einer Sonderprüfung beteiligt? Wie läuft eine Sonderprüfung ab? Wann und wie endet eine Sonderprüfung?
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