18.08.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das sog. Yates-Memorandum beschreibt in mehreren Unterabschnitten die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um am Ende eines Ermittlungsverfahrens Strafnachlass wegen ausreichender Kooperation zu erlangen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter stärken und die Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts steigern soll



18.08.16 - Was soll sich durch den Vorschlag bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ändern?
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, mit dem die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter stärken und die Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts steigern soll. Die Annahme der Vierten Geldwäscherichtlinie im Mai 2015 war ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Wirksamkeit der EU-Maßnahmen gegen das Waschen von Erlösen aus krimineller Tätigkeit und gegen die Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Bei dem nun vorgelegten Vorschlag der Kommission handelt es sich um die erste Initiative zur Umsetzung des Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016.

18.08.16 - Kampf gegen Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung und Geldwäsche: Kommission stärkt Transparenzvorschriften
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter stärken und die Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts steigern soll. Die Kommission hat den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Prioritäten gemacht. Die vorgeschlagenen Änderungen begegnen den neuen Vorgehensweisen bei der Terrorismusfinanzierung, erhöhen die Transparenz als Mittel im Kampf gegen die Geldwäsche und leisten einen Beitrag zur stärkeren Bekämpfung der Steuervermeidung.

18.08.18 - Staatliche Beihilfen: Spanische Profifußball-Vereine müssen gegen EU-Recht verstoßende Beihilfen zurückzahlen
In drei eingehenden Untersuchungen ist die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gelangt, das Beihilfen, die Spanien sieben Profifußball-Vereinen gewährt hatte, diesen gegenüber anderen Vereinen unter Verstoß gegen das EU-Beihilferecht einen unfairen Vorteil verschafft hätten. Spanien muss die rechtswidrigen Beihilfen jetzt von den sieben betroffenen Vereinen – FC Barcelona, Real Madrid, Valencia, Athletic Bilbao, Atlético Osasuna, Elche und Hercules – zurückfordern.

18.08.16 - Pflicht zur Herausgabe interner Untersuchungsergebnisse im Rahmen von US-Ermittlungsverfahren?
Am 9.9.2015 veröffentlichte das US-Department of Justice ("DOJ") seine neue Politik zur Gewährung von Strafnachlässen bei Kooperation von beschuldigten Unternehmen oder Einzelpersonen. Das sog. Yates-Memorandum beschreibt in mehreren Unterabschnitten die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um am Ende eines Ermittlungsverfahrens Strafnachlass wegen ausreichender Kooperation zu erlangen.


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