02.08.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Versicherungsvertriebs in wichtigen Punkten geändert
02.08.17 - Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte aller von ihr Betroffenen dar
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt die am 28. Juni 2017 bekannt gewordene Mitteilung der Bundesnetzagentur, vorerst keine Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber den zur Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Telekommunikationsanbietern zu ergreifen und keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen einzuleiten. Andrea Voßhoff sagte: "Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten konsequent und richtig. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte aller von ihr Betroffenen dar, dessen Grundrechtskonformität nach wie vor zweifelhaft ist."
02.08.17 - Grüne sagen: Das gespaltene Krankenversicherungssystem führe zu Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen-Medizin
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruhe derzeit fast ausschließlich aus Einkünften aus Beschäftigung und werde hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Das sei unsolidarisch und gefährde die finanzielle Stabilität. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Beamte, Minister, Abgeordnete und viele Selbstständige sorgten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur für sich selbst vor. Viele wünschten sich im Alter bei sinkenden Einkommen und steigenden Prämien eine solidarische Absicherung.
02.08.17 - Kein Honorarannahmeverbot für den Versicherungsmakler
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Versicherungsvertriebs in wichtigen Punkten geändert. In der Sitzung nahmen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes eine ganze Reihe von Änderungen vor. So sollten Versicherungsvermittler ursprünglich ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare von Kunden anzunehmen sollte Versicherungsvermittlern verboten werden. Nach der Änderung sollen Versicherungsmakler gegenüber Verbrauchern sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis tätig werden können.
02.08.17 - Steuerrechtlich sind die anteilig auf ein zur Fremdvermietung bestimmtes Gebäude entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar
Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies setzt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Mai 2017 IX R 24/16 allerdings voraus, dass er bei Hingabe des Geldes zum Erwerb und zur Vermietung des Grundstücks entschlossen war. Steuerrechtlich sind die anteilig auf ein zur Fremdvermietung bestimmtes Gebäude entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar. Sie können im Regelfall aber nicht sofort, sondern nur zeitanteilig in Form der Absetzungen für Abnutzung geltend gemacht werden.
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