02.11.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen beschäftigt seit geraumer Zeit die deutsche Justiz
Die an der deutschen Transparenzinitiative im Rohstoffsektor (D-EITI) beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen begrüßen die Veröffentlichung des ersten EITI-Berichts in Deutschland



02.11.17 - Bundesgerichtshof entscheidet über Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum Dienstgericht des Bundes - Urteile vom 7. September 2017 – RiZ (R) 1/15, 2/15 und 3/15
Der Antragsteller ist Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und wendet sich mit seinen Anträgen gegen Maßnahmen der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Nach dem Wechsel des Antragstellers in einen anderen Senat des Oberlandesgerichts ordnete die Präsidentin eine Sonderprüfung des im früheren Dezernat des Antragstellers hinterlassenen Verfahrensbestands an. Nach Durchführung der Sonderprüfung teilte sie dem Antragsteller in einem Vermerk ihre Absicht mit, ihm im Rahmen der Dienstaufsicht die ordnungswidrige Art der Ausführung der Amtsgeschäfte vorzuhalten sowie ihn zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte anzuhalten, und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Folge hielt sie ihm die ordnungswidrige Art der Ausführung der Amtsgeschäfte vor und ermahnte ihn zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte.

02.11.17 - Zivilgesellschaft begrüßt mehr Transparenz im Rohstoffsektor, fordert aber ambitionierteres Vorgehen
Die an der deutschen Transparenzinitiative im Rohstoffsektor (D-EITI) beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen begrüßen die Veröffentlichung des ersten EITI-Berichts in Deutschland. Der Bericht bietet einen Überblick über den deutschen Rohstoffsektor und legt Zahlungen von rohstoffgewinnenden Unternehmen an die öffentliche Hand sowie die entsprechenden Einnahmen staatlicher Stellen offen. Er wurde von der Zivilgesellschaft gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft und der öffentlichen Hand erarbeitet und im Konsens verabschiedet. Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist der Bericht ein Schritt in die richtige Richtung. Erstmals werden Zahlungen von Rohstoffunternehmen an den Staat veröffentlicht. Auch die Register der Bergbehörden werden in Zukunft für jedermann zugänglich sein. Entscheidende Debatten rund um den Rohstoffabbau in Deutschland wie der Umgang mit Eingriffen in die Natur, die Energiewende, Subventionen oder die Finanzierung der Folgekosten des Rohstoffabbaus wurden auf Initiative der Zivilgesellschaft in den Bericht aufgenommen.

02.11.17 - Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlender "Zurverfügungstellung" der Vertragsurkunde oder des Antrages des Darlehensnehmers
Das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen beschäftigt seit geraumer Zeit die deutsche Justiz. Nachdem der Gesetzgeber an verschiedenen Stellen regulativ eingriff, ebbte die Zahl der Widerrufe im letzten Jahr stark ab. Dies könnte sich nun jedoch erneut ändern. "Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen und der Abläufe bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss lohnt sich weiterhin", berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Vor dem Hintergrund vielfältiger Fehler in Widerrufsbelehrungen, bzw. seit 2010 in sogenannten Widerrufsinformationen, beschränkte sich die Diskussion in der Vergangenheit häufig auf deren Überprüfung und die Problematik, ob sich die Banken auf die Schutzwirkung gesetzlicher Muster berufen können. "Dabei wird häufig verkannt, dass sich die Frage der ordnungsgemäßen Belehrung erst dann stellt, wenn die Widerrufsfrist dem Grunde nach zunächst überhaupt angelaufen ist", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Gesetzliche Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensnehmer die Vertragsurkunde oder seinen Darlehensantrag zur Verfügung gestellt bekommen hat.

02.11.17 - Trotz Nachholbedarfs – Unternehmen packen New Work selbst an
In Partnerschaft mit dem Umfrageinstitut IDG Research Services aus München hat das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen sipgate gemeinsam mit weiteren Unternehmen aus der Digitalbranche die Studie "Arbeitsplatz der Zukunft” entwickelt, die auf der Messe Zukunft Personal in Köln vorgestellt wurde. Über 1.500 Unternehmen und Mitarbeiter wurden im Juni 2017 durch IDG Research Services zu ihren Vorstellungen über den Arbeitsplatz der Zukunft befragt und dazu, wo sie Herausforderungen und Lösungsansätze sehen. Insgesamt rund 80 Prozent der befragten Unternehmen wollen in den kommenden zwölf Monaten in die Infrastruktur investieren, um flexibleres und mobileres Arbeiten zu ermöglichen. Ein Drittel aller Befragten plant dies für die gesamte Organisation, knapp die Hälfte immerhin noch für einige Unternehmensbereiche. Lediglich 15 Prozent der Unternehmen wollen nicht in die Infrastruktur für den Arbeitsplatz der Zukunft investieren.


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