03.11.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 04.07.2017, XI ZR 741/16, erneut mit der "Aufsichtsbehörde" in Widerrufsinformationen beschäftigt und stellt hierbei strenge Anforderungen an den Beginn der Widerrufsfrist
Soll das Screen Scraping als Fallback-Option im Rahmen der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive 2; PSD2) erlaubt werden?
03.11.17 - artegic erreicht vom TÜV Rheinland zertifizierte Compliance nach Datenschutzstandard ISO 27018
Die artegic AG, Anbieterin von Technologie und Beratung für Online-CRM sowie Betreiber der Software-as-a-Service (SaaS)-Marketing-Automation-Lösung "Elaine", erhält die Zertifizierung der Compliance nach ISO/IEC 27018 durch den TÜV Rheinland. Damit ist die artegic einer der ersten Spezialanbieter von Marketing-Cloud-Services, der in dieser Form nach dem internationalen Standard für IT-Sicherheit und Datenschutz ausgezeichnet wird. Die ISO/IEC 27018 Standards bescheinigen artegic die Erfüllung höchster Ansprüche an Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Cloud-Service-Daten sowie die Datenschutz-Compliance im Rahmen der künftigen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
03.11.17 - BGH-Urteil vom 04.07.2017 zur Nennung der "Aufsichtsbehörde" außerhalb der Vertragsurkunde
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 04.07.2017, XI ZR 741/16, erneut mit der "Aufsichtsbehörde" in Widerrufsinformationen beschäftigt und stellt hierbei strenge Anforderungen an den Beginn der Widerrufsfrist. Damit können viele Darlehensverträge ab Mitte 2010 auch heute noch widerrufen werden. "Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen lohnt sich daher weiterhin", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
03.11.17 - E-Mail-Zertifikate: Gestiegene Anforderungen der Bundesnetzagentur
Ab 1. Januar 2018 müssen alle neu ausgestellten E-Mail-Zertifikate mit RSASSA-PSS signiert sein. Auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf die Neureglungen der Bundesnetzagentur zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien. Die neuen Regeln sind Bestandteil des IT-Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur, der Anforderungen an Netzbetreiber hinsichtlich einer sicheren IT-Infrastruktur für den Netzbetrieb stellt.
03.11.17 - Debatte zu Screen Scraping und PSD2: Brief der Fido Alliance an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament
Soll das Screen Scraping als Fallback-Option im Rahmen der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive 2; PSD2) erlaubt werden? Die Fido Alliance hat die Diskussionen zu diesem Thema zwischen der Europäischen Kommission (EC) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aufmerksam verfolgt, insoweit sie die Regularien der technischen Standards (RTS) für eine starke Kundenauthentifizierung unter PSD2 betrifft. Ich habe Kernpunkte der Antwort der Fido Alliance auf diese Frage folgend zusammengefasst.
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