03.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz soll das Bundesdatenschutzgesetz an die europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden
Der Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen



03.05.17 - Bankenverband legt Orientierungshilfe zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex vor
Der Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Demnach müssen künftig große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Der Bankenverband unterstützt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung.

03.05.17 - Automatisiertes Fahren: Keine Fahrtenschreiber durch die Hintertür
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, äußerte sich zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Vor Beginn der parlamentarischen Beratungen kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte fehlende Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Die Bundesregierung will Haftungsfragen beim automatisierten Fahren lösen. Die Vorschläge sind jedoch in Datenschutzfragen vage und ungenau und schaffen so rechtliche Risiken Fahrer.

03.05.17 - Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!?
Mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz soll das Bundesdatenschutzgesetz an die europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Nachbesserungen sind dringend nötig. Marit Hansen, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), kommentiert dies: "Nach den Errungenschaften, die – auch dank des Einsatzes der Bundesrepublik in den Verhandlungen – in der Datenschutz-Grundverordnung für den Datenschutz erzielt werden konnten, sollte man nun eigentlich Verbesserungen auch im deutschen Datenschutzrecht erwarten. Das Gegenteil ist der Fall: Wird der Gesetzentwurf in der von der Bundesregierung vorgelegten Form beschlossen, drohen empfindliche Einbußen für die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger."

03.05.17 - Fraktion die Linke: Betroffenenrechte im Bereich des Datenschutzes müssen gestärkt werden
Die Fraktion Die Linke dringt darauf, die Datenschutzrechte der Bürger zu stärken. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem "auf Beschränkungen der Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen - so weit im europarechtlichen Rahmen möglich - verzichtet wird und die Möglichkeiten ausgeweitet werden, personenbezogene Daten löschen zu lassen". Damit sollen der Vorlage zufolge die Betroffenenrechte im Bereich des Datenschutzes gestärkt werden.


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