05.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16 entschieden, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt
Wenn es um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten geht, fühlt sich eine große Mehrheit der Bundesbürger bei ihrer Bank am besten aufgehoben



05.05.17 - Hans-Walter Peters: Banken punkten bei Datensicherheit
"Wenn es um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten geht, fühlt sich eine große Mehrheit der Bundesbürger bei ihrer Bank am besten aufgehoben", sagte Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg, zu dem Ergebnis einer Umfrage des Bankenverbands, die anlässlich des 21. Deutschen Bankentags vorgestellt wird. Zum Vergleich: Während sechs von zehn Deutschen (61 Prozent) davon überzeugt sind, dass Kundendaten bei Banken vor dem missbräuchlichen Zugriff Dritter gut oder sehr gut geschützt sind, glauben das von den jungen FinTech-Unternehmen nur 17 Prozent, von Unternehmen wie Google, Amazon und Facebook sogar nur 10 Prozent.

05.05.17 - Absenkung der Bildungsanforderungen an Bewerber für eine Fahrlehrerausbildung, Wegfall der Zweigstellenbegrenzung und Möglichkeit der Kooperation einzelner Fachschulen miteinander
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Reform des Fahrlehrerrechts wird von Experten begrüßt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Absenkung der Bildungsanforderungen an Bewerber für eine Fahrlehrerausbildung, den Wegfall der Zweigstellenbegrenzung und die Möglichkeit der Kooperation einzelner Fachschulen miteinander vor. Zudem soll es künftig bei Fahrschulen keine "freien Mitarbeiter" mehr geben. Gleichzeitig soll das Mindestalter für die unbefristete Fahrlehrererlaubnis von 22 Jahre auf 21 Jahre abgesenkt werden.

05.05.17 - Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16 entschieden, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Im Urteilsfall war eine Stadt Trägerin einer nichtrechtsfähigen Stiftung. Die Stiftung war im 19. Jahrhundert aufgrund Testaments errichtet worden und ihre Erträge sollten vorwiegend den Nachkommen des Stifters zugutekommen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht seit 1974 in § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vor, dass das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), in Zeitabständen von je 30 Jahren der Erbschaftsteuer unterliegt. Zweck dieser Bestimmung ist, Vermögen, welches ansonsten auf Dauer der Erbschaftsteuer entzogen wäre, in regelmäßigen Abständen dieser Ersatzerbschaftsteuer zu unterwerfen.

05.05.17 - Mithilfe der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) versucht der deutsche Fiskus, Gewinnverlagerungen in das niedriger besteuernde Ausland entgegenzuwirken
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als zweifelhaft an, ob die sog. Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatensachverhalten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der BFH hat daher in einem Verfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen (Beschluss vom 12. Oktober 2016 I R 80/14). Die nunmehr vom EuGH zu klärende Streitfrage kann allgemein für Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von Bedeutung sein.


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