08.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können
Seit 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwölf Hinweise von Whistleblowern erhalten, die die Anlageberatung von Verbrauchern betreffen



08.05.17 - Bundeskartellamt hat derzeit keine Einwände gegen das Lebensmitteleinzelhandels Joint Venture "Retail Trade Group"
Das Bundeskartellamt hat derzeit keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Zusammenarbeit der Lebensmitteleinzelhändler Bartels-Langness, Bünting, Georg Jos. Kaes, Klaas & Kock, Netto ApS (Netto Nord) und real, - im Rahmen der neugegründeten RTG Retail Trade Group. Das Joint Venture soll für die Parteien Leistungen in den Bereichen Einkauf, eCommerce, Logistik und Verwaltung erbringen. Die unterschiedlichen Vertriebslinien der Parteien auf den Absatzmärkten sollen unabhängig voneinander erhalten bleiben. Dennoch sind Auswirkungen der Zusammenarbeit auch auf der Absatzseite nicht auszuschließen.

08.05.17 - Finanzmarkt-Compliance: Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die BaFin neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können
Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktion Die Linke lehnte ab, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

08.05.17 - Im Jahr 2016 hätten sich Verbraucher in 493 Fällen bei der BaFin über Wertpapierdienstleistungsunternehmen beschwert
Seit 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwölf Hinweise von Whistleblowern erhalten, die die Anlageberatung von Verbrauchern betreffen. 2016 habe die BaFin eine "Hinweisgeberstelle" für anonyme Hinweisgeber eingerichtet, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Themen der Hinweisgeber seien Beeinträchtigung von Kundeninteressen durch unzulässige Vertriebsvorgaben, Vertriebsanreize oder unzulässiger Vertriebsdruck oder der Vertrieb oder die Empfehlung ungeeigneter Finanzinstrumente gewesen. Soweit die Hinweise hätten eingeordnet werden können, sei ihnen nachgegangen worden. Die BaFin habe unter anderem zwölf Verwarnungen ausgesprochen. Teilweise hätten sich die Hinweise aber nicht bestätigt.

08.05.17 - Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR)-Daten) zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR)-Daten) zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität vorgelegt. Die Richtlinie ist bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen. Wie die Regierung in der Vorlage darlegt, agieren die im Bereich der schweren Kriminalität und des internationalen Terrorismus aktiven Täter und Tätergruppierungen häufig grenzüberschreitend und reisen im Rahmen ihrer illegalen Aktivitäten in andere Staaten. Ziel der Richtlinie sei es, bestimmte Straftaten solcher Täter durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhüten und zu verfolgen.


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