08.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Deutsche Bundesregierung hat großes Interesse an einer umfassenden Aufklärung aller Sachverhalte rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006
Die Mehrheit der Deutschen traut sich zu, seriöse von unseriösen Online-Händlern zu unterscheiden: Drei von vier Online-Einkäufern (73 Prozent) geben an, Fake-Shops im E-Commerce entlarven zu können
08.03.17 - Berichterstattung zur Auslandsbestechung: Bundesjustizministerium soll Ross und Reiter nennen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berichtet der OECD-Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen im internationalen Geschäftsverkehr über die Verfolgung von deutschen Firmen, die im Ausland bestechen. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. hat diesen Bericht ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Verfahren erfreulich hoch ist. Getrübt wird das positive Bild von der weitreichenden Anonymisierung, die eine Korruptionsbekämpfung erschwert. Deutschland ist, wie in den vergangenen Jahren, bei der Verfolgung der Auslandsbestechung als "aktiv " eingestuft. Im Jahr 2015 hat es 13 Verurteilungen gegeben. Darin sind zwei Verurteilungen in bedeutenden Fällen enthalten. Auch die Zahl von 13 neuen Ermittlungen kann sich sehen lassen.
08.03.17 - Mehrheit traut sich zu, unseriöse Online-Händler zu erkennen
Die Mehrheit der Deutschen traut sich zu, seriöse von unseriösen Online-Händlern zu unterscheiden. Drei von vier Online-Einkäufern (73 Prozent) geben an, Fake-Shops im E-Commerce entlarven zu können. Allerdings gibt es gewichtige Altersunterschiede bei der Selbsteinschätzung: Die unter 30-Jährigen fühlen sich beim Online-Shopping besonders sicher. Hier sagen 85 Prozent der Befragten, dass sie sich zutrauen, Shop-Fallen zu erkennen. In der Generation 65 plus geben dagegen nur noch 59 Prozent an, bei der Fülle an Online-Händlern seriöse von unseriösen nicht mehr unterscheiden zu können.
08.03.17 - Massenentlassungsschutz - Benachteiligung von Personen in Elternzeit
Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen bedürfen nach Maßgabe von § 17 KSchG zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats und einer vorherigen ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit. Dieser durch § 17 KSchG gewährleistete Schutz ist europarechtlich durch die Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) determiniert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk]) ist unter "Entlassung " die Kündigungserklärung zu verstehen.
08.03.17 - Fußball-Weltmeisterschaft 2006: Das Aufklärungsinteresse der Bundesregierung umfasse auch die gegebenenfalls mit der Bewerbung im Zusammenhang stehenden Zahlungen in Höhe von 6,7 Millionen Euro (10 Millionen Schweizer Franken) in Richtung Katar
Die Deutsche Bundesregierung hat großes Interesse an einer umfassenden Aufklärung aller Sachverhalte rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Das Aufklärungsinteresse umfasse auch die gegebenenfalls mit der Bewerbung im Zusammenhang stehenden Zahlungen in Höhe von 6,7 Millionen Euro (10 Millionen Schweizer Franken) in Richtung Katar, heißt es weiter. Gefragt nach den bislang eingeleiteten Schritten, um zu einer lückenlosen Aufklärung zu kommen, schreibt die Regierung, sie habe das ihr vorliegende Aktenmaterial gesichtet, um zur Aufklärung der offenen Fragen beizutragen.
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