08.11.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


In einer ausführlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability)
Das Landgericht Essen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen



08.11.17 - EU-DSGVO: Mit "Office Manager DMS" wird Dokumentenmanagement auch Datenschutzmanagement
Wenn ab 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) endgültig in Kraft tritt, gelten einheitliche Datenschutzregeln für alle Unternehmen und Organisationen in Europa. Die neuen Regeln generieren dabei unter anderem neue Anforderungen an Unternehmen, die personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten. Dies betrifft unter anderem die Nutzung und Verwendung personenbezogener Daten.

08.11.17 - Wettbewerbszentrale lässt Verkauf von Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern untersagen
Das Landgericht Essen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen (LG Essen, Beschluss vom 05.09.2017, Az. 45 O 66/17, nicht rechtskräftig). Der Unternehmer betreibt einen Handel mit E-Zigaretten und dem entsprechenden Zubehör, die er auch in seinem Online-Shop anbietet. Daneben warb in einem zweiten Internetauftritt für Nikotinlösung in 1-Liter-Behältern. Im Rahmen der Werbung wies er darauf hin: "Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung als E-Liquid in E-Zigaretten gedacht und wir distanzieren uns ausdrücklich davon. Obwohl die Inhaltsstoffe und die Reinheit unserer Nikotinlösung bzw. Nikotinlösung (GC) die Verwendung als E-Liquid möglich machen, tun Sie dies auf eigene Gefahr. Dieses Produkt wird nicht zu diesem Zwecke angeboten."

08.11.17 - Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen
In einer ausführlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability). In der Anfrage zu "Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen" ging es um Personengruppen, die "nicht" oder "nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen". Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der EU-Kommission, derzufolge 37 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in der Lage waren, das beste und für sie günstigste Angebot auszuwählen. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasse sich ein Referat "Besondere Verbrauchergruppen" mit verbraucherpolitischen Maßnahmen wie Verbraucherinformationen und Verbraucherforschung bezüglich besonderer Verbrauchergruppen.

08.11.17 - Fluggastrechte in Deutschland im Jahr 2017: Unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anwenden
"Die Folgen und das Verfahren der Insolvenz richten sich nach den Vorgaben der Insolvenzordnung." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen hatten unter anderem gefragt, welche Folgen das Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft Air Berlin für Kunden hat, die einen Flug ab November 2017 oder später gebucht haben. Was die Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung angeht, so teilt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Haltung der EU-Kommission, wonach der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann. Die Lösung werde allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung gesehen, schreibt die Regierung.


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