09.11.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung will klare Ethik-Regeln für das automatisierte und vernetzte Fahren schaffen
Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung "nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt"



09.11.17 - Regierung betont in der Vorlage, automatisierte und vernetzte Systeme, insbesondere lernende und selbstlernende Systeme, dürften nicht zu einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer führen
Die Deutsche Bundesregierung will klare Ethik-Regeln für das automatisierte und vernetzte Fahren schaffen. Das geht aus dem "Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Bericht der Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren (Ethik-Regeln für Fahrcomputer)" hervor, der als Unterrichtung vorliegt. Vorgesehen ist darin unter anderem, die Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme, aufbauend auf der bereits erfolgten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen, "laufend zu überprüfen und bei Notwendigkeit konsequent fortzuführen".

09.11.17 - Mangelnde finanzielle Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung
Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung "nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt". Erwogen würden deshalb neue gesetzliche Vorgaben, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Der Bundesrechnungshof war 2012 bei einer Prüfung aller 15 MDK zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten dieser Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügten. Grund sei vor allem der Zuwachs an Aufgaben.

09.11.17 - Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig - Landgericht Darmstadt untersagt einseitige Änderung von Preisanpassungsklauseln
Ein Energieversorgungsunternehmen darf gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht Darmstadt auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Aktenzeichen 16 O 110/16 und 15 O 111/16). "Ein Vertrag bedarf immer der Zustimmung aller beteiligten Parteien. Es wäre alles andere als seriös, wenn ein Anbieter einen Vertrag einseitig ändern dürfte. Das hat das Landgericht Darmstadt nun auch für die Fernwärmeversorger bestätigt", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.

09.11.17 - ePrivacy-Verordnung: Bei Datenschutz und Verschlüsselungspflichten auf dem richtigen Weg
Der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht zur ePrivacy-Verordnung beschlossen. Mit der Verordnung sollen Datenschutz und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessert werden. Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu Tracking, Telefonwerbung und Internettelefonie. Das Europäische Parlament hat auf dieser Basis seine Position beschlossen, um in die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat eintreten zu können.


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