15.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Zollvorschriften und Compliance-Anforderungen werden nicht einfacher
Beim Stresstest für europäische Banken können Einmaleffekte ergebniswirksam berücksichtigt werden, auch wenn sie zum Stichtag des Stresstests noch nicht in der Bilanz enthalten waren
15.03.17 - Im Jahr 2017 arbeiten Wissenschaft und Unternehmen intensiver denn je an Standards, Schnittstellen und Protokollen für die Entwicklung von Blockchain-Geschäftskonzepten
Die Blockchain ist eine Querschnittstechnologie mit hohem disruptiven Potenzial für viele Wirtschaftsbereiche. Damit neue Geschäftsideen mittelfristig umgesetzt werden können, gilt es im Jahr 2017 die technischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen. "Wissenschaft und Privatwirtschaft stellen 2017 mehr Ressourcen denn je für die Erforschung der Blockchain zur Verfügung", sagt Stephan Zimprich, Leiter der Kompetenzgruppe (KG) Blockchain im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
15.03.17 - Die Einhaltung der Zollvorschriften im Wandel
Nichts ist so sicher wie der Tod – und die Steuer. Aber es gibt noch eine weitere unumstößliche Gewissheit des Lebens: Zollvorschriften und Compliance-Anforderungen werden nicht einfacher. In dem Maße, wie sich Märkte globalisieren und kleinere Länder ihre wirtschaftlichen Muskeln spielen lassen, werden die Vorschriften zum grenzüberschreitenden Warenverkehr immer komplexer. Dies scheint in vielerlei Hinsicht unmöglich zu sein. Es gibt bereits hunderte von Ländern mit ihren eigenen Zollbestimmungen und Compliance-Anforderungen, dutzende internationale Handelsabkommen und eine Fülle neuer Vereinbarungen, die bald online verfügbar sein werden. Zu nennen ist hier CETA, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, das im Oktober 2016 unterzeichnet wurde, aber auch die geplanten Abkommen TPP (Trans-Pacific Partnership) und TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership).
15.03.17 - Internationale Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel
Der Zugang von Polizei und Geheimdiensten zu digitalen Daten bei Internetanbietern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin schreibt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern dieser Zugang erleichtert werden sollte, dass die Erhebung von Daten bei Telekommunikations- und Internetdiensteanbietern im In- und Ausland für die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes "von erheblicher Bedeutung" sei. Regelmäßig hingen die Erfolgsaussichten eines Ermittlungsverfahrens von der Möglichkeit der Datenerhebung ab. Dies gelte insbesondere für Straftaten, die durch Nutzung des Internets begangen werden.
15.03.17 - Mängel bei der Aufsicht über bedeutende Banken
Beim Stresstest für europäische Banken können Einmaleffekte ergebniswirksam berücksichtigt werden, auch wenn sie zum Stichtag des Stresstests noch nicht in der Bilanz enthalten waren. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Bei dem von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durchgeführten Stresstest 2016 sei von den zuständigen Aufsichtsbehörden die Berücksichtigung solcher Einmaleffekte in 21 Fällen genehmigt worden. Auf Fragen der Abgeordneten, ob die Deutsche Bank nicht anders als andere Banken behandelt worden sei, erklärt die Regierung, dies könne sie nicht überprüfen, da sie keine Kenntnis über die Anerkennungsentscheidungen für die insgesamt 21 Einmaleffekte habe.
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