21.12.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Europäische Rechnungshof plant, eine Prüfung zu den Fahrgastrechten in der EU durchzuführen
Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern



21.12.17 - Keine Übernahme des Zementwerks Karsdorf durch Schwenk
Die Schwenk KG, Ulm hat von ihrem Vorhaben Abstand genommen, ein Zementwerk in Karsdorf (Sachsen-Anhalt) von der Opterra GmbH, Leipzig, zu übernehmen. Die Opterra GmbH ist eine Tochtergesellschaft des irischen Baustoffkonzerns CRH. Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Unternehmen mitgeteilt, dass das Vorhaben wettbewerblich bedenklich sei. Die Rücknahme der Anmeldung umfasst auch die an sich wettbewerblich unbedenkliche Übernahme des Zementwerks Sötenich (Eifel). Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Fusion ließ eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten und wäre daher zu untersagen gewesen.

21.12.17 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal ein
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass der Wettbewerb auf dem Markt für Kohlenstoffflachstahlerzeugnisse beeinträchtigt werden könnte. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Stahl ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Alltagsgüter, und stahlabhängige Branchen beschäftigen in Europa mehr als 30 Mio. Menschen. Diese europäischen Industrien benötigen einen Zugang zu Stahl zu wettbewerbsfähigen Preisen, um auf den globalen Märkten mithalten zu können. Deshalb untersuchen wir die Auswirkungen der Pläne von ArcelorMittal hinsichtlich der Übernahme von Ilva auf den wirksamen Wettbewerb auf den Stahlmärkten sehr genau."

21.12.17 - Energieunion: Europäische Kommission ergreift Schritte zur Ausweitung der EU-Gasvorschriften auf Pipelines für Importe
Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern. Ein integrierter Gasmarkt ist der Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine der zentralen Prioritäten der Kommission. Im Zuge seiner Rede zur Lage der Union am 13. September kündigte Präsident Juncker an, dass die Kommission – anknüpfend an den Solidaritätsaspekt der Energieunion – gemeinsame Vorschriften für Gasfernleitungen, die den europäischen Erdgasbinnenmarkt beliefern, vorschlagen wird. Mit der Änderung soll die bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) ergänzt und klargestellt werden, dass die wesentlichen Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen, die in Drittländer hinein- bzw. aus Drittländern herausführen, bis zur Grenze des EU-Gebiets gelten.


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