26.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die EU-Kommission plant eine Ausweitung der Standards für Elektrogeräte, um eine längere Lebensdauer zu gewährleisten
Das Bundeskartellamt hat ein Sachstandspapier zu seinem Verwaltungsverfahren zu Milch-Lieferbedingungen veröffentlicht
26.05.17 - Verbraucher befürworten EU-Vorgaben für Elektrogeräte
Die EU-Kommission plant eine Ausweitung der Standards für Elektrogeräte, um eine längere Lebensdauer zu gewährleisten. Der vzbv fordert, Langlebigkeit und Ressourceneffizienz bei den Ökodesign-Verordnungen dauerhaft zu berücksichtigen. Mit energieeffizienten und langlebigen Elektrogeräten kann im Haushalt viel Geld gespart werden.
26.05.17 - Bitkom zum Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken
Zum von Bundesjustizministerium vorgestellten Gesetzentwurf zur Löschung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Der Versuch des BMJV, die Rechtsdurchsetzung im Internet zu verbessern, findet unsere Anerkennung. Bitkom tritt ausdrücklich dafür ein, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken bestmöglich bekämpft und derartige Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Bei der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Gerichten einerseits und privatwirtschaftlichen Unternehmen andererseits kommt Bitkom allerdings zu anderen Ergebnissen. Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts sind in Deutschland grundsätzlich Aufgaben von Behörden und Gerichten.
26.05.17 - Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bewertet die Entscheidung:"Das Gesetz zum automatisierten Fahren wird es Autofahrern erstmals erlauben, sich vom Verkehrsgeschehen abzuwenden. Fahrer könnten anderen Tätigkeiten nachgehen, wenn der Autopilot die Steuerung übernimmt. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zum fahrerlosen Auto vollzogen."
26.05.17 - Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien in Deutschland weisen lange Kündigungsfristen und Laufzeiten auf
Das Bundeskartellamt hat ein Sachstandspapier zu seinem Verwaltungsverfahren zu Milch-Lieferbedingungen veröffentlicht. Darin stellt die Behörde zentrale Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen dar und gibt erste Anregungen für wettbewerbsfreundlichere Alternativen für die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Interessierten Wirtschaftskreisen wird nun Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien in Deutschland lange Kündigungsfristen und Laufzeiten aufweisen.
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