15.05.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verstärken gemeinsam den Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen
Die novellierte EU-Verbraucherschutzverordnung (CPC-Verordnung) vom Dezember 2017 sieht in Ausnahmefällen auch Internetsperren vor



15.05.18 - EU-Verordnung sieht vor, Durchsetzungsbefugnisse zu schaffen, um unter anderem "Inhalte von Online-Schnittstellen zu entfernen oder den Zugang zu einer Online-Schnittstelle zu beschränken"
Die novellierte EU-Verbraucherschutzverordnung (CPC-Verordnung) vom Dezember 2017 sieht in Ausnahmefällen auch Internetsperren vor. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung damit übereinstimme, dass diese Verordnung Netzsperren in Deutschland einführt beziehungsweise Deutschland verpflichtet, Netzsperren einzuführen und so die freie Abrufbarkeit von Websites im Internet technisch zu verhindern. Die Verordnung sieht vor, Durchsetzungsbefugnisse zu schaffen, um unter anderem "Inhalte von Online-Schnittstellen zu entfernen oder den Zugang zu einer Online-Schnittstelle zu beschränken".

15.05.18 - Betrug im Gesundheitswesen: Bayern verstärkt Bekämpfungsmaßnahmen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verstärken gemeinsam den Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen. "Bei der Bayerischen Polizei konzentrieren wir die Ermittlungen im Bereich des Betrugs im Gesundheitswesen bei einem Wirtschaftskommissariat in jedem Polizeipräsidium", kündigte Herrmann an. Prof. Dr. Bausback begrüßte die Zuständigkeitskonzentration auf Seiten der Polizei: "Hierdurch werden fachliche Kompetenz, Erfahrung und technisches Know-how in schlagkräftigen Einheiten gebündelt. Gemeinsam mit unseren seit 2014 bestehenden drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind das hervorragende Voraussetzungen, um Straftäter, die im Gesundheitswesen auf unser aller Kosten ihr Unwesen treiben, effektiv zu verfolgen."

15.05.18 - Ungewollt gesprächsbereit: Auch Googles Sprachassistent hört mehr, als er soll
Der Google Assistant, der Sprachassistent von Google, versteht so manches falsch: Das zeigt eine aktuelle technische Prüfung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. So reagiert er auch auf Begriffe, die dem Aktivierungswort ähnlich sind und auf starke Abwandlungen. Zudem hatte sich Google in der Vergangenheit offen gehalten, nach eigener Einschätzung Auskunftsanfragen von Nutzern zu gespeicherten Daten abzulehnen. Daher hat das Marktwächter-Team Google abgemahnt. Mit Erfolg: Die unzulässige Bestimmung wurde gestrichen. Neben Googles Sprachassistenten prüften die Marktwächter-Experten abermals Amazons Alexa. Auch in der aktuellen technischen Prüfung hat Amazons Alexa wieder auf Wörter reagiert, die dem Aktivierungswort ähneln.

15.05.18 - mailbox.org und JPBerlin veröffentlichen Transparenzbericht zu Auskunftsersuchen
mailbox.org und JPBerlin veröffentlichen den Transparenzbericht zu Auskunftsersuchen und Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Im Jahr 2017 erhielten die beiden Angebote der Heinlein Support GmbH insgesamt 38 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden. Über die Hälfte davon enthielt offensichtliche Formfehler und musste aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit zurückgewiesen werden – darunter waren sogar zwei TKÜ-Anfragen. In 20 Fällen wurde die Anfrage daraufhin formfehlerfrei erneut gestellt und bearbeitet. Zwei mussten dauerhaft abgelehnt werden. Die meisten Ermittlungsbehörden verschickten ihre Anfragen unverschlüsselt per E-Mail und erwarten eine ebensolche Antwort – eine Verfahrensweise, die ungesetzlich, unverantwortlich und dringend zu ändern ist.


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