17.01.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Ausgaben für Arzneimittel müssen nach Ansicht der Linksfraktion wirksamer begrenzt werden
Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werde
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17.01.18 - Netzwerkdurchsetzungsgesetz stelle "einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar"
Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den sie jetzt im Bundestag eingebracht hat. Das Gesetz stelle "einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar", schreiben die AfD-Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund "nicht legaldefinierter Begriffe" wie "Hasskriminalität" oder "strafbare Falschnachrichten" bestehe "eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung".

17.01.18 - Arzneimittelreform von Union und FDP aus dem Jahr 2010 (AMNOG) habe den Anstieg der Kosten nicht erkennbar abschwächen können
Die Ausgaben für Arzneimittel müssen nach Ansicht der Linksfraktion wirksamer begrenzt werden. Die Preise für Medikamente seien in den vergangenen Jahren explodiert. Dies zeige, dass die Arzneimittelreform von Union und FDP aus dem Jahr 2010 (AMNOG) den Anstieg der Kosten nicht habe erkennbar abschwächen können, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten.

17.01.18 - Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben
Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27. September 2017 XI R 15/15 entschieden hat, dürfen Rechtsanwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern.

17.01.18 - Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und Four Artists
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Mehrheit der Anteile an den Gesellschaften der Konzert- und Veranstaltungsagentur Four Artists - Four Artists Booking Agentur GmbH und Four Artists Events GmbH - durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA untersagt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. Veranstalter von Konzerten oder Tourneen sind auf CTS ebenso angewiesen wie Vorverkaufsstellen, die Tickets vertreiben wollen. Zudem besitzt CTS Eventim eine sehr starke Marktstellung beim Ticketvertrieb über den eigenen Online-Shop und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Veranstalter in seine Konzernstruktur integriert. Durch den Erwerb von Four Artists würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen."


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