29.10.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann
Der Bundesfinanzhof (BFH) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung, ob Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen



29.10.18 - Dürfen Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung, ob Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen. Die beiden Vorlagebeschlüsse vom 13. Juni 2018 XI R 5/17 und XI R 6/17 betreffen finanzielle Beihilfe im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse. In den Streitfällen förderte die EU im Rahmen von sog. "Operationellen Programmen" (u.a. z.B. zur Sicherstellung einer nachfragegerechten Erzeugung, zur Senkung von Produktionskosten oder zur Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen) Investitionen in Einzelbetrieben von Mitgliedern der Klägerinnen, beide Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse. Es handelte sich um eine finanzielle Beihilfe i.S. des Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse.

29.10.18 - Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 7. Juni 2018 VI R 13/16 und vom 4. Juli 2018 VI R 16/17 entschieden. Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erheblich. Danach sind Sachbezüge bis 44 € im Kalendermonat steuerfrei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend.

29.10.18 - Fehlendes Unternehmensstrafrecht gefährdet Spitzenposition Deutschlands
Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption 2018" veröffentlicht, der die Strafverfolgung der Auslandsbestechung durch Unternehmen und Individuen untersucht. Grundlage ist die OECD-Konvention gegen Auslandsbestechung. Weltweit lässt die Verfolgung von Auslandsbestechung zu wünschen übrig: Die meisten der großen Exportnationen der Welt bestrafen Unternehmen nicht, die im Ausland bestechen. Nur sieben von 44 untersuchten Ländern sind aktiv bei der Strafverfolgung, darunter auch Deutschland. "Wir begrüßen die aktive Rolle Deutschlands im Kampf gegen Auslandsbestechung. Allerdings muss Deutschland endlich ein Unternehmensstrafrecht einführen, das Staatsanwaltschaften die Verfolgung von Unternehmen zwingend vorschreibt und dies nicht wie bisher ihrem Ermessen überlässt. Außerdem muss es klare Regeln für Absprachen zwischen Staatsanwaltschaften und Unternehmen geben", so Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

29.10.18 - Einlagensicherung: Bankenverband vereinbart Verkauf der Düsseldorfer Hypothekenbank an Aareal Bank
Die Aareal Bank Gruppe wird neuer Eigentümer der Düsseldorfer Hypothekenbank AG. Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes hatte die Bank im Jahr 2015 übernommen, um den deutschen Finanzplatz vor Schaden zu bewahren. "Unser Engagement in der Düsseldorfer Hypothekenbank findet einen erfolgreichen Abschluss", sagt Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Zielsetzung der Einlagensicherung ist es, nicht wettbewerbsfähige Banken aus dem Markt zu nehmen. Mit dem Verkauf leistet der Einlagensicherungsfonds einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Konsolidierung im Bankensektor", so Ossig.


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