04.12.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Urheberrechte im Internet schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit wahren
Sowohl der gesetzliche Rahmen als auch die Kartellrechtspraxis müssen mit den Entwicklungen der Digitalisierung Schritt halten
04.12.19 - Regeln zu vertikalen Vereinbarungen in Zeiten der Digitalökonomie
Am 10. Oktober 2019 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 120 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema "Quo vadis Vertikal-GVO – Zeit für eine Anpassung an die Digitalökonomie?". Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: "Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft stellt die kartellrechtliche Beurteilung vertikaler Vereinbarungen vor neue Herausforderungen. So spiegeln sich die Entstehung neuer digitaler Vertriebsformen und das Erstarken von Plattformen in neuartigen Wettbewerbsbeschränkungen wider. Vermehrt machen direktvertreibende Hersteller und Hybrid-Plattformen, die auch selber an Endkunden verkaufen, den Händlern auf Einzelhandelsebene Konkurrenz. Sowohl der gesetzliche Rahmen als auch die Kartellrechtspraxis müssen mit den Entwicklungen der Digitalisierung Schritt halten. Die geltende Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, die den Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen bildet, läuft Ende Mai 2022 aus. Das Bundeskartellamt wird seine praktischen Erfahrungen in den laufenden Diskussionsprozess auf europäischer Ebene einbringen. Wir erhoffen uns Änderungen, die die Regeln klarer und handhabbarer machen."
04.12.19 - Mit einem Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen Änderungen gefordert. Die Länderkammer schlägt vor, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dürfe aufgrund des zusätzlichen Bürokratieaufwands nicht beeinträchtigt werde. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.
04.12.19 - Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie: Ziel der Bundesregierung ist es nach wie vor, das Instrument Upload--Filter so weit wie möglich überflüssig zu machen
Die Frage, welchen Vorschlag die Deutsche Bundesregierung dem Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie ((EU) 2019/790) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13186) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12796). Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie für vermeidbar hält. Weiter heißt es in der Antwort, wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Roman Müller-Böhm auf Bundestagsdrucksache 19/9822 (Seite 58 f.) mitgeteilt worden sei, prüft die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht etwaige bestehende Umsetzungsspielräume, um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren.
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