16.12.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Kaum eine Regelung im Rahmen des InstitutsVergV hat so viel Aufmerksamkeit erfahrenwie die Vorgabe zur Rückforderung bereits ausbezahlter Vergütungsbestandteile gemäß §20 Abs.6 InstitusVergV ("Clawback")
Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie (im Folgenden: AMLD5) in Deutschland nach den Vorgaben des Regierungsentwurfs des für Ende 2019 erwarteten Umsetzungsgesetzes
16.12.19 - Clawback gemäß InstitutsVergV: Rückforderung bei pflichtgemäßem Verhalten?
Kaum eine Regelung im Rahmen des InstitutsVergV hat so viel Aufmerksamkeit erfahrenwie die Vorgabe zur Rückforderung bereits ausbezahlter Vergütungsbestandteile gemäß §20 Abs.6 InstitusVergV ("Clawback"). Neben der – rechtspolitisch durchaus berechtigten – Diskussion dieses Instruments als solches steht dabei insbesondere die Frage nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer zivilrechtlich wirksamen Implementierung entsprechender Klauseln in den Arbeits- und Anstellungsverträgen der Betroffenen im Zentrum.
16.12.19 - Einsichtnahme ins Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldung
Der Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 29.7.2019 zum GwG (GwG-RegE), basierend auf dem Referentenentwurf des Bundesministerium der Finanzen vom 20.5.2019 (GwG-RefE) zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.5.2018, im Folgenden auch Änderungsrichtlinie) sieht neben der Erweiterung der Verpflichtetenkreises und der Änderung einzelner Sorgfaltspflichten auch die Stärkung des bereits zuvor eingeführten Transparenzregisters vor.
16.12.19 - Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland
Dieser Beitrag befasst sich mit der Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie (im Folgenden: AMLD5) in Deutschland nach den Vorgaben des Regierungsentwurfs des für Ende 2019 erwarteten Umsetzungsgesetzes. Schwerpunkt der Betrachtung sind vorgesehene Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die AMLD5 - eine Änderungsrichtlinie zur AMLD – wurde am 19.6.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, trat am 9.7.2018 in Kraft und ist durch die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 10.1.2020 umzusetzen.
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