20.03.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält auch der BfDI die biometrische Auswertung von Videomaterial ohne eine neue Rechtsgrundlage für rechtswidrig
Brexit: Die bisher geltenden europäischen Datenschutz-Regeln könnten im Datenverkehr mit Großbritannien praktisch über Nacht wertlos werden, ohne dass neue Vereinbarungen an ihre Stelle treten



20.03.19 - Rekordstrafe für Google nach DSGVO-Verstoß sollte als Warnung für andere Unternehmen gesehen werden
Laut der im Mai 2018 verbindlich in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung können die nationalen Aufsichtsbehörden Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Für besonders gravierende Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Betriebes bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr – je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Seit letztem Mai sind hohe Sanktionen gegen Großkonzerne bisher allerdings ausgeblieben.

20.03.19 - No-Deal-Brexit erhöht Druck auf Datenschützer in Unternehmen
Brexit: Die bisher geltenden europäischen Datenschutz-Regeln könnten im Datenverkehr mit Großbritannien praktisch über Nacht wertlos werden, ohne dass neue Vereinbarungen an ihre Stelle treten. Gerade beim grenzüberschreitenden Datenverkehr wäre dies fatal: Denn wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist, dürfen keine Daten mehr transferiert werden. Unternehmen beidseits des Kanals stellt dies vor besondere Herausforderungen. Sie sollten jetzt sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen ein Brexit für ihre Datenflüsse haben wird und Maßnahmen ergreifen, um weiterhin datenschutzkonform zu handeln.

20.03.19 - Bilanz des Lkw-Mautbetriebes in Deutschland
In Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seine nachgeordneten Behörden seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Notwendigkeit des Bedarfs werde vor der Ausschreibung einer Beratungsleistung standardmäßig überprüft, heißt es in der Antwort. Der Zuschlag werde vergaberechtskonform auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

20.03.19 - Bundesdatenschutzbeauftragter mahnt Zurückhaltung bei Gesichtserkennung an
Wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält auch der BfDI die biometrische Auswertung von Videomaterial ohne eine neue Rechtsgrundlage für rechtswidrig. Bei immer größer werdenden Datenbeständen und umfangreicheren Methoden zu deren Auswertung steigt ohne eine klar begrenzte Regelung das Risiko, unschuldig in das Visier der Behörden zu geraten. Außerdem könne das dauernde Gefühl einer Überwachung bewusst und unbewusst zur Vermeidung völlig legaler Verhaltensweisen, wie zum Beispiel der Teilnahme an Demonstrationen, führen.


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