22.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission zieht Bilanz ihrer allgemeinen Vorgehensweise bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungsvorschriften
Wer für seine Steuererklärung nicht das Online-Portal "mein ELSTER" nutzen kann oder will, soll in der Steuererklärung 2019 die bereits der Steuerverwaltung elektronisch vorliegenden Daten nicht mehr in die Formulare eintragen müssen



22.10.19 - Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Die über internationale Steuerdatenabkommen für das Jahr 2014 erhaltenen Daten sind nach der Aufarbeitung zu Kontrollmitteilungen vom Bundeszentralamt für Steuern im Fall des FATCA-Abkommens fast vollständig und im Rahmen des Steuerdatenaustausches mit anderen EU-Mitgliedsländern auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie zu 93,85 Prozent an die Landesfinanzbehörden übermittelt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, die sich nach Missständen bei internationalen Steuerdatenabkommen erkundigt hatte.

22.10.19 - Aktuelle Maßnahmen der Deutschen Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung
Wer für seine Steuererklärung nicht das Online-Portal "mein ELSTER" nutzen kann oder will, soll in der Steuererklärung 2019 die bereits der Steuerverwaltung elektronisch vorliegenden Daten nicht mehr in die Formulare eintragen müssen. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich Daten elektronisch vorliegen, werden in den Papiervordrucken für die Abgabe der Steuererklärung 2019 entsprechend gekennzeichnet sein, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die sich nach aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung erkundigt hatte.

22.10.19 - Finanzdienstleistungen: Europäische Kommission legt Gleichwertigkeitspolitik gegenüber Drittländern dar
Die Europäische Kommission zieht Bilanz ihrer allgemeinen Vorgehensweise bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungsvorschriften. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument geworden, da sie das Zusammenwachsen der weltweiten Finanzmärkte und die Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden fördert. Die EU bewertet den politischen Gesamtkontext und prüft, ob Drittlandsregelungen zu den gleichen Ergebnissen führen wie ihre eigenen Regelungen. Ein positiver Gleichwertigkeitsbeschluss – eine einseitige Maßnahme der Kommission – bedeutet, dass sich die EU-Behörden auf die Vorschriften und die Aufsicht eines Drittlands verlassen können, sodass Marktteilnehmer aus Drittländern, die in der EU aktiv werden, nur ein Regelwerk einzuhalten brauchen. In der Mitteilung wird auch dargelegt, wie die jüngsten Neuerungen im EU-Recht das einheitliche EU-Regelwerk, die Aufsicht und die Überwachung noch wirksamer machen werden, während gleichzeitig die grenzüberschreitende Tätigkeit auf den globalen Märkten gefördert wird. Die Kommission hat bis heute über 280 Gleichwertigkeitsbeschlüsse zu 30 Ländern gefasst.


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