24.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission nimmt eine Mitteilung und vier Berichte an, die die europäischen und die nationalen Behörden dabei unterstützen sollen, die Gefahren der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wirksamer anzugehen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen, weil die EU-MwSt-Regelung für Landwirte nicht korrekt angewendet wurde
24.10.19 - Besteuerung: Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen, weil die EU-MwSt-Regelung für Landwirte nicht korrekt angewendet wurde. Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten ein MwSt-Pauschalregelung (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag ("Pauschalausgleich") auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Im Gegenzug können diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Regelung ist für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder der vereinfachten Regelung für kleine Unternehmen auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.
24.10.19 - Europäische Kommission bewertet Risiken und Mängel bei der Umsetzung des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen nach wie vor ein großes Problem für die Integrität des Finanzsystems der Union und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dar. In den letzten Jahren hat die EU im Einklang mit den internationalen Standards der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" einen soliden Rechtsrahmen geschaffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Dieser Rechtsrahmen muss jedoch mit den zunehmenden Verflechtungen zwischen Finanzströmen, technologischer Entwicklungen und potenziellen Schlupflöchern Schritt halten, die Straftäter sich zunutze machen. Er ist auch nur dann effizient, wenn er in kohärenter und wirksamer Weise umgesetzt wird. Die Kommission legt eine Mitteilung vor, in der eine Reihe von Berichten über die Umsetzung des Unionsrahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammengefasst werden. Die Ergebnisse sollen herausstellen, wo die Umsetzung verbessert werden kann und Gespräche mit einschlägigen Interessenträgern fördern, um die Arbeit der EU in diesem Bereich weiter zu verbessern.
24.10.19 - Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Europäische Kommission bewertet Risiken und fordert bessere Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
Die Europäische Kommission nimmt eine Mitteilung und vier Berichte an, die die europäischen und die nationalen Behörden dabei unterstützen sollen, die Gefahren der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wirksamer anzugehen. Die Juncker-Kommission hat mit der Vierten und der Fünften Geldwäscherichtlinie strikte EU-Vorschriften eingeführt und die Aufsichtsfunktion der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde gestärkt. Aus den Berichten geht hervor, dass die umfassende Umsetzung dieser Richtlinien unerlässlich ist und dass bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch einige strukturelle Mängel behoben werden müssen. Das Paket wird als Entscheidungsgrundlage für künftige politische Maßnahmen zur Stärkung des Geldwäschebekämpfungsrahmens der EU dienen. Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans‚ erklärte hierzu: "Wir müssen Straftätern und Terroristen alle Möglichkeiten verwehren, unser Finanzsystem zu missbrauchen und die Sicherheit der Europäerinnen und Europäer zu untergraben. Dabei lassen sich einige sehr konkrete Verbesserungen auf operativer Ebene rasch umsetzen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten hierbei weiterhin unterstützen und gleichzeitig prüfen, wie die verbleibenden strukturellen Herausforderungen bewältigt werden können."
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
23.10.19 - Position der Bundesregierung zur Hanse-Gruppe
23.10.19 - Mit Blick auf die Entwicklung des Wettbewerbs ergibt sich laut Bundesnetzagentur ein unterschiedliches Bild in den einzelnen Verkehrsdiensten
23.10.19 - Kartellrecht: EU-Kommission richtet Mitteilung der Beschwerdepunkte an O2 CZ, CETIN und T-Mobile CZ wegen Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung von Mobilfunknetzen
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>