14.08.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Transparency Deutschland kritisiert die unverhältnismäßigen Ausgaben der Bundesministerien für externe Beratungsleistungen sowie externe Rechtsgutachten
Die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie halten an. Das bedeutet für viele Unternehmen und Behörden, dass berufliche Besprechungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden
14.08.20 - Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können steuerlich geltend gemacht werden
Werden (nach dem 31.12. 2008 erworbene) Aktien einem Aktionär ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen, indem in einem Insolvenzplan das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) auf Null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wird, erleidet der Aktionär einen Verlust, der in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 03.12.2019 gegen die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden. Das BMF war dem Revisionsverfahren beigetreten.
14.08.20 - Videokonferenzen: Auf was muss man achten, um dabei die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?
Die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie halten an. Das bedeutet für viele Unternehmen und Behörden, dass berufliche Besprechungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden. Auch in Bildungseinrichtungen, in persönlichen Beratungen oder Betreuungen und in Ehrenämtern werden Videokonferenzen eingesetzt. Auf was muss man achten, um dabei die Datenschutzanforderungen zu erfüllen? Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, berichtet von zahlreichen Anfragen zum Thema Videokonferenzen: "In vielen Unternehmen und Behörden waren Videokonferenzen bisher die seltene Ausnahme, es gab noch wenig Erfahrung. Im Vordergrund stand zunächst, schnell Lösungen für wichtige Absprachen und Abstimmungen zu finden. Die gesammelten Erfahrungen können nun für eine nachhaltige und vor allem datenschutzkonforme Ausgestaltung genutzt werden."
14.08.20 - Transparency kritisiert den Umfang externer Beratung vieler Bundesministerien
Transparency Deutschland kritisiert die unverhältnismäßigen Ausgaben der Bundesministerien für externe Beratungsleistungen sowie externe Rechtsgutachten. Laut Medienberichten haben das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien 2019 mehr als eine halbe Milliarde Euro für externe Berater ausgegeben. Für externe Rechtsgutachten gaben die Ministerien Steuergelder in zweistelliger Millionenhöhe aus – Spitzenreiter ist hier das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI). Transparency Deutschland hat diesbezüglich eigene Erfahrung sammeln können: Seit vergangenem Jahr führt Transparency Deutschland ein Auskunftsverfahren nach Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen das BMVI, weil sich das Ministerium geweigert hat, Unterlagen zu den Abgasmanipulationen bei Volkswagen freiwillig auszuhändigen. Im Prozess hat das Ministerium KPMG beauftragt, gegen das Anliegen von Transparency Deutschland vorzugehen.
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