15.06.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG): Wie groß die Kollateralschäden durch sogenanntes Overblocking sind – wissen wir allerdings bis heute nicht
Guthaben aus sogenannten nachrichtenlosen Konten sollen über einen Zukunftsfonds bei der KfW Capital deutschen Start-ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einen Antrag


15.06.20 - FDP fordert die Bundesregierung, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen
Guthaben aus sogenannten nachrichtenlosen Konten sollen über einen Zukunftsfonds bei der KfW Capital deutschen Start-ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einen Antrag. Darin wird erläutert, dass schätzungsweise zwei bis neun Milliarden Euro auf deutschen Bankkonten und Depots liegen würden, bei denen die Finanzinstitute den Kontakt zum Kunden verloren hätten und nicht wiederherstellen könnten. Oftmals seien die Eigentümer verstorben und den Erben sei die Existenz des Vermögens nicht bekannt. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll ein zentrales bundesweites Melderegister für nachrichtenlose Vermögen eingeführt werden, an das Finanzinstitute solche herrenlosen Vermögensgegenstände melden sollen.

15.06.20 - NetzDG: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt
Das Bundeskabinett verabschiedete die Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Unsere Gesellschaft muss sich online wie offline entschieden gegen Hate Speech und Hasskriminalität wenden. Das bedeutet auch, dass soziale Netzwerke kein Ort sein dürfen, in denen in Posts und Kommentarspalten auf illegale Weise gehetzt, beleidigt oder gar zu Straftaten aufgerufen wird. Dass sich die Bundesregierung mit Hass im Netz befasst, ist daher gut und richtig. Das NetzDG ist dabei aus unserer Sicht ein ungeeignetes Instrument - es delegiert lediglich die genuin staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an internationale Konzerne. Wie wirksam das Gesetz ist – oder auch: wie groß die Kollateralschäden durch sogenanntes Overblocking sind – wissen wir allerdings bis heute nicht."

15.06.20 - Studie: 56 Prozent lassen bereits Defekte am Smartphone reparieren – Bitkom: Ein "Recht auf Reparatur" greift jedoch ins Leere
Die EU-Kommission stellte den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Dass wir weniger Müll und Elektroschrott erzeugen müssen, wie die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festlegt – daran besteht kein Zweifel. Zweifelhaft ist aber, ob ein "Recht auf Reparatur" auf dieses Ziel einzahlen wird. Denn neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten die meisten Hersteller von Elektronikprodukten wie Smartphones, Tablets oder Laptops bereits eine freiwillige Garantie an. Darüber hinaus gibt es eine große Bandbreite an Reparaturmöglichkeiten, die auch rege genutzt werden: Wie eine aktuelle Studie im Auftrag des Bitkom zeigt, haben 56 Prozent der Verbraucher, die schon einmal einen Defekt an ihrem Smartphone oder Handy hatten, diesen reparieren lassen oder – wenn möglich – selbst repariert.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

12.06.20 - Was kostet eine Datenschutzverletzung? Versuch einer Einschätzung

12.06.20 - Datenschutzfragen zu Registrierungspflichten wegen des Corona-Virus

12.06.20 - Bundesgerichtshof: Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen