19.02.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Die Mehrheit der Bundesbürger sieht neue Fahrdienste als wichtige Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie Taxi, Bus und Bahn – und wünscht sich, dass die bestehenden gesetzlichen Benachteiligungen auch aus Gründen des Klimaschutzes schnellstmöglich aufgehoben werden



19.02.20 - Mehrheit für Abschaffung der Rückkehrpflicht bei Taxi-Konkurrenten
Die Mehrheit der Bundesbürger sieht neue Fahrdienste als wichtige Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie Taxi, Bus und Bahn – und wünscht sich, dass die bestehenden gesetzlichen Benachteiligungen auch aus Gründen des Klimaschutzes schnellstmöglich aufgehoben werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Bundesbürgern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Neun von zehn Bundesbürgern (89 Prozent) kritisieren, dass gesetzlich erzwungene Leerfahrten von Mobilitätsdiensten mit Fahrer die Umwelt unnötig belasten. Nach der geltenden Rechtslage müssen Fahrzeuge von solchen Unternehmen, deren Fahrten zum Beispiel über Apps von Uber oder Free Now Ride buchbar sind, nach jeder Fahrt leer zum Betriebssitz zurückfahren, wenn sie keinen direkten Folgeauftrag haben oder auf der Rückfahrt bekommen.

19.02.20 - Eingeschränkte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen Einrichtungen
Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.07.2019 – XI R 2/17 entschieden. In der Folge werden viele gemeinnützige Einrichtungen entgegen derzeit allgemein geübter Praxis prüfen müssen, ob sie für die Umsätze ihrer Zweckbetriebe weiterhin den ermäßigten Steuersatz anwenden können. Der Kläger unterstützt als gemeinnütziger Verein Menschen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Seinem Begehren, die im öffentlichen Betrieb (Bistro und Toilette) erbrachten Umsätze mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu besteuern, weil auch behinderte Menschen dort arbeiteten, folgte das Finanzamt nicht. Die Klage beim Finanzgericht (FG) blieb aufgrund fehlender Nachweise erfolglos.

19.02.20 - Stellung von Landwirten in der Wertschöpfungskette
Es besteht sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene innerhalb der Agrar- und Ernährungspolitik das Einvernehmen, die Position der Landwirtschaft innerhalb der Wertschöpfungskette gegenüber den Bereichen Verarbeitung, Vermarktung, Logistik und Lebensmitteleinzelhandel stärken zu müssen. Auf Grundlage des Berichts des Beratergremiums "Agricultural Markets Task Force" habe der Rat der EU-Agrarminister im Dezember 2016 Schlussfolgerungen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette und zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken angenommen, berichtet die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die EU-Kommission habe aus diesem Grund am 12. April 2018 einen vom EU-Ministerrat am 9. April 2019 gebilligten Vorschlag für eine Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette vorgelegt.


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