20.02.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind



20.02.20 - Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die Deutsche Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Strafverfolgung falle grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, sodass die Bundesregierung abgesehen von Medienberichten und Mitteilungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder an das Bundeskriminalamt nicht über Informationen über entsprechende Strafverfahren verfügt. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erlauben die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten statistischen Daten keine Differenzierung, weder nach Delikten nur im Pflegewesen noch nach einzelnen Tathandlungen.

20.02.20 - Bitkom zum Urteil über den arbeitsrechtlichen Status von Crowdworkern
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Wir begrüßen, dass das Landesarbeitsgericht München klarstellt, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind. Damit stärkt das Urteil die Plattformökonomie in Deutschland. Crowdworking ist eine völlig neue und hochflexible Form des Arbeitens, die überhaupt erst durch die Digitalisierung ermöglicht wird, und kann sowohl für die beauftragenden Unternehmen als auch für die Crowdworker selbst große Vorteile bieten."

20.02.20 - hawk:AI und PwC schließen Kooperation – Künstliche Intelligenz und smarte Technologie zur Geldwäscheprävention nutzen
Geldwäsche ist ein gigantisches Thema: Jedes Jahr werden zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten Bruttosozialprodukts gewaschen. In Deutschland sind es laut einer Studie des Finanzministeriums rund 100 Milliarden Euro. Die deutsche Regierung will dem nun einen Riegel vorschieben und hat die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Strengere Meldevorschriften sollen helfen, illegale Finanzgeschäfte zu erschweren. Die private Wirtschaft bietet bereits eine Lösung zur Umsetzung von Teilen dieser Regulierung: Das Münchener Fintech hawk:AI und die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC haben gemeinsam ein Angebot etabliert, das Finanzinstituten hilft, Geldwäsche schnell und sicher zu erkennen und zu bearbeiten. Gemeinsame Kundenprojekte, moderne Technologie und clevere KI-Algorithmen werden dazu beitragen, den Geldwäschern das Handwerk zu legen.


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