21.04.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 900.000 Kontenabrufe durch Behörden genehmigt, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilte
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.10.2019 - IV R 59/16 entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können
21.04.20 - Schulungshaftung im Versicherungs-, Kapitalanlage und Bankvertrieb
Landauf Landab beklagen Versicherungsmakler, freie Finanzdienstleister und Bankberater, dass sie auf Vertriebsveranstaltungen von Schulungsleitern eigentlich nur positiv erscheinende Produkteigenschaften durch bunte Bilder, hübsche Flyer und nette Worte erfahren. Negative Produkteigenschaften, vor allem Risiken und Nebenwirkungen, erfährt man dort kaum. So ist es nicht verwunderlich, dass es Vertriebsleitern und –vorständen nur allzu gelegen kommt, wenn primär unkritische Finanzvermittler gesucht werden. Eine allzu gute Vorbildung könnte Skrupel bedeuten, und damit den schmerzfreien Produktverkauf behindern. Wer sich dann etwa die Mühe macht, auch noch das Kleingedruckte einmal selbst nachzulesen, wird am Ende kaum noch zum Vermitteln kommen, und nichts mehr verdienen? Denn wo der Trend zur sprichwörtlichen Blondine im Callcenter oder Vertrieb noch nicht durchgesetzt wurde, hilft Druck durch die Vertriebsführung nur beschränkt weiter.
21.04.20 - Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.10.2019 - IV R 59/16 entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können. Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren u.a. die sog. Unternehmensidentität voraus. Danach muss der Gewerbebetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, mit dem Gewerbebetrieb identisch sein, der den Abzug der Verluste begehrt. Dies hängt davon ab, ob die tatsächlich ausgeübte Betätigung die gleiche geblieben ist. Ist dies nicht der Fall, geht der Verlustvortrag unter. Im jetzt entschiedenen Fall hatte sich eine Unternehmensgruppe umstrukturiert, was für die zu beurteilende gewerblich geprägte KG bedeutete, dass sie in einem Zwischenschritt ihren Betrieb an eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe verpachtete.
21.04.20 - Bundesdatenschutzbeauftragter empfiehlt Evaluierung des Kontenabrufverfahrens
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 900.000 Kontenabrufe durch Behörden genehmigt, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilte. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber sieht die jährlich steigende Zahl kritisch: "Jeder Kontenabruf stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ich halte eine Evaluierung des Kontenabrufverfahrens für dringend notwendig." Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen - kurz Kontenabruf - wurde als Folge der Terroranschläge vom 9. November 2001 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Für diesen Zweck müssen Kreditinstitute seitdem bestimmte Kontoinformationen vorhalten.
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