22.04.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen Verzicht auf den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion "im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ebenso verzichten



22.04.20 - Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer "Überwachungsgesamtschau" bewertet werden
Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion "im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz" (BfV) ebenso verzichten wie auf eine "Streichung der strengeren Voraussetzungen" für die Speicherung der Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf die Einführung eines Betretungsrechts von Privaträumen zur Anbringung von Überwachungseinrichtungen für das BfV zu verzichten.

22.04.20 - Grüne: Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten – Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen Verzicht auf den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "von der geplanten gesetzlichen Legalisierung des polizeilichen Einsatzes biometrischer Gesichtserkennung" in öffentlich zugänglichen Räumen Abstand zu nehmen und die entsprechenden Passagen im Entwurfs eines novellierten Bundespolizeigesetzes wie durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt ersatzlos zu streichen.

22.04.20 - Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer: Entspricht das Erfordernis der fristgebundenen Abgabe einer unternehmensbezogenen Zuordnungsentscheidung dem Unionsrecht?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechtes beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Zuordnungsentscheidung gegenüber dem Finanzamt (FA) nicht getroffen wurde. Er hat mit Beschluss vom 18.09.2019 - XI R 3/19 den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung gebeten.


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