26.10.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei der Berichterstattung zur Korruptionsbekämpfung geben die Unternehmen im Durchschnitt weniger als 50 Prozent der von den GRI-Standards geforderten Informationen an – und die Auslassungen werden überwiegend nicht begründet
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen



26.10.20 - Datenschutz ist keine Eintagsfliege, sondern ein Prozess
Nachdem das Thema Datenschutz 2018 durch die DSGVO viel Aufmerksamkeit erhalten hat, wurden in Unternehmen, Einrichtungen und Behörden Projekte angestoßen, die die Umsetzung der DSGVO zum Ziel hatten. Doch Datenschutz sollte nicht als einmaliges Projekt betrachtet werden. Viel mehr gilt es, die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Stand anzupassen. Deutlich wird dies z. B. anhand dieses aktuellen Falls: In Baden-Württemberg wurde gegen eine gesetzliche Krankenkasse ein Bußgeld in Millionenhöhe verhängt. Grund dafür war ein Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, der u. a. die zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten regelt.

26.10.20 - Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office berechtigen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug, soweit es beruflich genutzt wird
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Renovierung des beruflich genutzten Büros oder Besprechungsraums, sondern auch für Aufwendungen eines Sanitärraums; ausgeschlossen vom Abzug sind dagegen die Aufwendungen für ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 7.5.2020 V R 1/18. Die Kläger sind Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss selbst bewohnen. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Home-Office des Klägers umsatzsteuerpflichtig an dessen Arbeitgeber.

26.10.20 - Studie: Deutsche Großunternehmen berichten zu wenig über Korruptionsbekämpfung und Lobbyismus
Der Wirecard-Skandal hat die Debatte über die Rolle von Wirtschaftsprüfern angefacht. Eine neue Studie von Transparency Deutschland zeigt: Bei Nachhaltigkeitsberichten erhalten Großunternehmen das Siegel der Wirtschaftsprüfer, auch wenn diese tatsächlich nur äußerst wenige Unternehmensangaben geprüft haben. Transparency Deutschland hat zum vierten Mal die nach den GRI-Standards erstellten Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen mit Blick auf die Themen Korruption und politische Einflussnahme untersucht. Das Ergebnis: Insgesamt sind die Nachhaltigkeitsberichte zu unvollständig, uneinheitlich und nicht ausreichend transparent. Dadurch ist keine Vergleichbarkeit der ethischen Bemühungen der Unternehmen gegeben.


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